Baden

    Neue Nutzungsplanung kommt vor die Gemeindeversammlung

    Gemeinde Remetschwil
    Gemeinde Remetschwil

    Brugg,

    Nach acht Jahren Arbeit liegt die Gesamtrevision der Nutzungsplanung von Remetschwil AG vor. Die Gemeindeversammlung entscheidet am 23. November darüber.

    Remetschwil
    Gemeindehaus Remetschwil. - https://www.remetschwil.ch/

    Die Nutzungsplanung (NuPla) ist das zentrale Instrument einer Ortsplanung. Bestandteile der Nutzungsplanung sind die Bau- und Nutzungsordnung, der Bauzonenplan und der Kulturlandplan. Die aktuell gültige Bau- und Nutzungsordnung stammt aus dem Jahr 2003, der Zonen- und Kulturlandplan von 1996.

    Der im Raumplanungsgesetz vorgegebene Planungshorizont beträgt 15 Jahre. Die aktuell gültigen Bestimmungen überschreiten diesen Zeitraum bei weitem.

    Die Gemeindeversammlung genehmigte am 25. Juni 2018 einen Kredit von CHF 250'000.00 für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Im August 2018 bestimmte der Gemeinderat eine 13-köpfige Ortsplanungskommission, welche sich aus Vertretern aller drei Ortsteile sowie unterschiedlichen Altersklassen und Interessenkreisen zusammensetzte.

    Im Januar 2019 beauftragte der Gemeinderat – nach der Durchführung einer entsprechenden Submission – die Metron Raumentwicklung AG, Brugg, mit den Planungsarbeiten und der fachlichen Begleitung dieser Revision.

    Ablauf der Planung

    Die Kommission nahm ihre Arbeit im Herbst 2018 auf und traf sich insgesamt zu 34 Sitzungen in welchen das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL), der Gesamtplan Verkehr (KGV) und schlussendlich die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie der Bauzonen- und Kulturlandplan (BZP/KLP) erarbeitet wurden. In der Coronazeit mussten die Arbeiten einige Monate unterbrochen werden.

    Das REL wurde vom Gemeinderat am 8. Dezember 2020 gutgeheissen und an den Kanton zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Dieses Papier musste vom Kanton nicht genehmigt werden.

    Am 26. Januar 2021 hiess der Gemeinderat den KGV gut und leitete ihn zur Genehmigung an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt weiter. Dieses hat den Gesamtplan Verkehr am 13. August 2021 gutgeheissen.

    Im Anschluss erarbeitete die Kommission die Entwürfe von BNO, BZP, und KLP welche vom Gemeinderat am 25. April 2023 freigegeben und in die kantonale Vorprüfung geschickt wurden.

    Erwartet wurde eine Vorprüfungszeit von etwa drei bis sechs Monaten. Die Vorprüfung durch die kantonalen Instanzen dauerte schlussendlich 12 Monate. Am 10. April 2024 erstattete die Abteilung Raumentwicklung den entsprechenden Bericht.

    Gestützt auf den Bericht erfolgte eine weitere Überarbeitung der Entwürfe, bevor diese dann vom Gemeinderat am 14. Januar 2025 zuhanden der abschliessenden Vorprüfung verabschiedet wurden.

    Am 27. Oktober 2025 übermittelte die Abteilung Raumentwicklung des Kantons den abschliessenden Vorprüfungsbericht und gab die Vorlagen zur öffentlichen Auflage frei.

    Mitwirkung der Bevölkerung

    Die Remetschwiler Bevölkerung hatte verschiedene Möglichkeiten, an der Erarbeitung der Entwürfe der NuPla mitzuwirken.

    Vom 4. Mai bis 6. Juni 2023 lagen die Entwürfe der NuPla für das gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsverfahren öffentlich auf. Es sind 30 Eingaben eingegangen, welche durch das Planungsbüro und die Kommission bearbeitet und soweit möglich in die Entwürfe eingeflossen sind.

    In der Zeit vom 18. Februar bis 20. März 2026 fand die öffentliche Auflage der Entwürfe mit der Möglichkeit, dagegen Einwendungen zu erheben, statt. Insgesamt sind 19 Einwendungen mit total 192 Unterschriften eingegangen.

    Im Juni führte eine Delegation des Gemeinderates und des Planungsbüros die erforderlichen Einigungsverhandlungen durch. Im August/September 2026 erliess der Gemeinderat die Einwendungsentscheide. Die Entwürfe der NuPla wurden entsprechend überarbeitet.

    Überdies wurden am 4. Mai 2023 sowie am 8. Januar 2026 für die interessierte Bevölkerung Informationsveranstaltungen durchgeführt.

    Die wichtigsten Anpassungen gegenüber den heutigen Bestimmungen

    Die heute gültige Nutzungsplanung der Gemeinde Remetschwil stammt in ihren wesentlichen Teilen aus den Jahren 1996 bzw. 2003. Seither haben sich die gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen an die Raumplanung wesentlich verändert. Mit der Gesamtrevision wird die Nutzungsplanung an das übergeordnete Recht angepasst und gleichzeitig die Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde in den kommenden rund 15 Jahren geschaffen.

    Die bestehenden Bauzonen werden weitgehend beibehalten. Verschiedene Zonenabgrenzungen werden jedoch bereinigt und besser auf die heutigen Verhältnisse sowie die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten abgestimmt. So wird beispielsweise die bisherige Kernzone in Busslingen neu der Dorfzone, der Wohn- und Arbeitszone sowie der Wohnzone W2 zugeteilt.

    Ebenso erfolgt in der bisherigen Dorfzone Sennhof eine Aufteilung in eine Landhauszone sowie eine Dorfzone.

    Zu den wichtigsten Neuerungen und Anpassungen gehören eine gezielte Innenentwicklung und eine bessere Nutzung der bestehenden Baulandreserven. Für die Entwicklungsgebiete «Bolismatt», «Buchsli» und «Wetter-Areal» werden qualitätssichernde Vorgaben festgelegt, insbesondere durch Gestaltungsplanpflichten mit Zielvorgaben. Zudem werden die Baumasse und Messweisen an die harmonisierten Baubegriffe (IVHB) sowie die Ausnützungsziffern angepasst.

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung des Ortsbildschutzes, insbesondere in den historischen Dorfkernen von Remetschwil, Busslingen und Sennhof. Auch die kommunalen Schutzobjekte werden überprüft und aktualisiert. Gleichzeitig sollen die Grün- und Freiräume innerhalb des Siedlungsgebiets gesichert und aufgewertet sowie die Gewässerräume gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben festgelegt werden.

    Darüber hinaus werden die Landschafts- und Naturschutzzonen angepasst und Pufferzonen sowie weitere Schutzbestimmungen im Kulturland ergänzt. Schliesslich werden auch die Bestimmungen zu Parkierung, Mobilität, Klima, Ökologie und Energie an die heutigen Anforderungen angepasst.

    Mit der Gesamtrevision werden damit nicht nur die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, damit sich Remetschwil weiterhin massvoll und qualitativ entwickeln kann, ohne seine Qualitäten als attraktiver Wohnstandort im Grünen und die charakteristischen Orts- und Landschaftsbilder zu verlieren.

    Anpassungen aufgrund der eingegangenen Einwendungen

    Gestützt auf die 19 eingegangenen Einwendungen hat der Gemeinderat unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung verschiedene Änderungen an den Entwürfen der Nutzungsplanung beschlossen. So wird auf die Einführung einer Grünflächenziffer sowie auf maximale Werte für Parkfelder verzichtet. Auch die Dachbegrünungspflicht unter Solaranlagen wird nicht eingeführt. Zudem wird die Mehrwertabgabe von 30 auf 20 Prozent reduziert und das Gebäude Nr. 33 an der Rohrdorferstrasse aus dem Substanzschutz entlassen.

    Weitere Anpassungen betreffen die Pufferzonen gegenüber dem Landwirtschaftsland sowie die Gewässerräume aufgrund des inzwischen genehmigten Projekts Dorfbach Busslingen. Bei einem Teil der Liegenschaft 240 in der Dorfzone am Baumgartenweg wird auf eine Gestaltungsplanpflicht verzichtet. Das Gebäude Nr. 61 an der Sennhofstrasse wird neu als Volumenschutzobjekt statt als Substanzschutzobjekt erfasst. Ausserdem werden die Zielvorgaben für den Gestaltungsplan beim Wetter-Areal angepasst.

    An der Gemeindeversammlung erfolgt eine Information über die getätigten Anpassungen.

    Die Abhandlung der Einwendungen sind im Planungsbericht ausgeführt, der zusammen mit allen weiteren Dokumenten der NuPla ebenfalls eingesehen bzw. von der Homepage heruntergeladen werden kann.

    Kann die Gemeindeversammlung Änderungen am Planwerk beschliessen?

    Gemäss § 25 Baugesetz Kanton Aargau wird die Nutzungsplanung durch die Gemeindeversammlung erlassen. Will die Gemeindeversammlung wesentliche Änderungen anbringen, weist sie den betroffenen Teil zur Überprüfung oder Überarbeitung an den Gemeinderat zurück. Gemäss geltender kantonaler Praxis sind Abänderungsanträge, bei denen die Auswirkungen bedeutend sind oder auf andere Bestimmungen eine Auswirkung haben könnten, nur über einen Rückweisungsantrag der ganzen Vorlage möglich.

    Direkt an der Gemeindeversammlung abgeändert und darüber abgestimmt werden kann lediglich über unwesentliche Punkte (z.B. Korrekturen, Versehen, geringfügige Anpassungen etc.). Somit kann die Gemeindeversammlung in der Regel entweder dem Planwerk zustimmen oder dieses als Ganzes oder teilweise zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückweisen.

    Neue Planungsgrundlagen für die nächsten 15 Jahre

    Mit der Zustimmung zur Gesamtrevision erhält die Gemeinde Remetschwil zeitgemässe und auf die heutigen gesetzlichen Anforderungen abgestimmte Planungsgrundlagen. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die künftige Entwicklung gezielt innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets zu lenken, vorhandene Baulandreserven sinnvoll zu nutzen sowie die Qualitäten der historischen Ortskerne und der Landschaft zu bewahren.

    Die neuen Bestimmungen schaffen klare Rahmenbedingungen für Grundeigentümer und Bauherrschaften und ermöglichen der Gemeinde, die räumliche Entwicklung in den kommenden Jahren ausgewogen und qualitätsorientiert zu steuern. Insgesamt bildet die revidierte Nutzungsplanung damit eine tragfähige und zukunftsgerichtete Grundlage für die weitere Entwicklung von Remetschwil.

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