Riniken ruft Strassenanstösser zum Pflanzenrückschnitt auf
Brugg 21.04.2023 - 12:36
Wie die Gemeinde Riniken mitteilt, werden alle Anwohner an öffentlichen Strassen gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken auf das erforderliche Lichtmass zu kürzen.
Alle Anwohner von Gemeinde- und Kantonsstrassen werden durch den Gemeinderat aufgefordert, einen massgeblichen Anteil zur Sicherheit des Strassenverkehrs zu leisten.
Es wird leider immer wieder festgestellt, dass Bepflanzungen, Büsche und Sträucher zu nahe an den Strassen sind, wodurch die notwendige Sicht für alle Verkehrsteilnehmer massiv eingeschränkt ist.
Es muss somit im Sinne aller sein, dass die notwendigen Sichtbereiche und Strassenräume frei gehalten werden.
Die rechtlichen Grundlagen für die Abstandsregelungen sind in den Paragrafen 109, 110 und 111 Baugesetz (BauG) und Paragraf 42 Bauverordnung (BauV) des Kantons Aargau erläutert.
Einzuhaltende Höhen an Strassen und Wegen
Darin wird geregelt, dass die lichte Höhe über Strassen 4,50 Meter betragen muss; die lichte Höhe über Trottoirs 2,50 Meter betragen muss; im Bereich von Ein- und Ausfahrten, bei den Sichtzonen der Bereich zwischen 0,80 und 3 Meter freigehalten werden muss, wobei einzelne, nicht sichthemmende Bäume, Fahnenstangen oder Masten gestattet sind; Hecken, Sträucher und Bäume nicht in die Gemeindestrassen hineinragen dürfen; eine Höhe von 4,50 Meter über der Strasse freizuhalten ist.
Hecken und Sträucher haben gegenüber Kantonsstrassen einen Abstand von einem Meter einzuhalten.
Der Gemeinderat bittet alle Anwohner darauf zu achten, dass diese Abstände auch in der Vegetationszeit dauernd eingehalten werden.
Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Strassenlampen, Verkehrsschilder, Strassenbezeichnungen, Hausnummern und Hydranten nicht von Pflanzen eingewachsen sind und somit deren Funktionen nicht mehr wahrnehmen können.