Veltheim AG ruft Hundehalter zur Einhaltung von Regeln auf

Nau.ch Lokal
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Brugg 07.06.2024 - 17:36

Wie die Gemeinde Veltheim AG schreibt, sind Hundehalter verpflichtet, den Hundekot einzusammeln sowie ihre Hunde an belebten Orten an der Leine zu führen.

Der Dorfplatz mit Brunnen in Veltheim.
Der Dorfplatz mit Brunnen in Veltheim. - Nau.ch / Werner Rolli

Die meisten Hundehalter kommen ihren Verpflichtungen nach.

Dennoch erhält der Gemeinderat zurzeit wieder vermehrt Reklamationen aus der Bevölkerung, weil oftmals der Hundekot durch die Hundehalter nicht eingesammelt, sondern einfach so liegen gelassen wird.

Der Gemeinderat kann die Verärgerung der reklamierenden Personen verstehen.

Leinenzwang an belebten Orten

Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen, im Friedhof, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten sind Hunde an der Leine zu führen.

Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass ausserhalb besonders eingerichteter Plätze der öffentliche und der fremde private Grund nicht durch die Tiere verunreinigt werden.

Sie sind verpflichtet, den Kot einzusammeln und rechtskonform zu beseitigen.

Ordnungsbussen bei Verstoss

Bei Widerhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen ist die Polizei ermächtigt, Bussen gemäss Ordnungsbussenkatalog im Betrage von 100 Franken zu erheben.

Der Gemeinderat ersucht die Hundehalter eindringlich um Einhaltung der vorstehenden Vorschriften.

Rücksicht auf spielende Kinder

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Schulanlage nicht als Versäuberungsort der Hunde dienen darf. Es muss daran gedacht werden, dass sich hier in erster Linie Kinder aufhalten.

Es kann aus hygienischen Gründen nicht angehen, dass spielende Kinder sich dort aufhalten müssen, wo andere Personen ihre Hunde vorsätzlich versäubern lassen.

In diesem Sinne ist der Zugang zur Schulanlage mit Hunden zum Zwecke der eigentlichen Hundeversäuberung untersagt.

Die Querung des Areals im Rahmen von Spaziergängen wird toleriert.

Regelmässige Kontrolle und Wartung der Behälter

Im und ausserhalb des Wohngebietes sind an vielen Orten sogenannte Robidog-Hundekot-Behälter durch das Bauamt platziert worden.

Der Hundekot muss immer mit den allseits bekannten Säcklein eingesammelt und in den vorgenannten Behältern entsorgt werden.

Das Gemeindebauamt kontrolliert die Behälter regelmässig, bestückt diese auch mit den entsprechenden Entsorgungssäcklein und entsorgt den Hundekot in Säcklein auf korrekte Art und Weise.

Kostenlose Hundesäckchen bei der Gemeindeverwaltung verfügbar

Hundesäcklein können auch bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden, sodass immer genügend solche Säcklein auf dem Spaziergang mit dabei sind.

Der Gemeinderat wird inskünftig fehlbare Hundehalter der Regionalpolizei zur Kenntnis bringen. Die Gemeinde dankt für das Verständnis.

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