Baden

    Villigen AG: Grabschmuck beim Gemeinschaftsgrab muss weg

    Gemeinde Villigen
    Gemeinde Villigen

    Brugg,

    Beim Friedhof Rein in Villigen AG beginnen Mitte November 2026 Bauarbeiten. Angehörige sollen Grabschmuck beim Gemeinschaftsgrab bis am 10. November entfernen.

    Gemeindehaus. (Symbolbild)
    Gemeindehaus. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Ab ca. Mitte November 2026 beginnen beim Friedhof Rein verschiedene Bauarbeiten. Einerseits wird der Bereich des Gemeinschaftsgrabs umgestaltet, andererseits wird die Anlage des Bereichs für die neue Beisetzungsform «Urnenplattengräber» realisiert. Der Bereich unter dem Baum beim Gemeinschaftsgrab wird aufgehoben.

    Angehörige von Verstorbenen, die beim Gemeinschaftsgrab beigesetzt worden sind, werden gebeten, Grabschmuck und Beigaben, Laternen usw. bis am 10. November 2026 zu entfernen, sofern sie diese behalten möchten. Mit Beginn der Arbeiten wird der Bereich geräumt und die verbliebenen Gegenstände werden entsorgt. Es besteht kein Anrecht auf Rückgabe oder Entschädigung.

    Gemäss Friedhofreglement ist die Ablage von Gegenständen im Bereich des Gemeinschaftsgrabs nicht vorgesehen. Im Zuge der Umgestaltung und der Erneuerung ist der Friedhofgärtner inskünftig angehalten, die Vorgaben des Friedhofreglements umzusetzen.

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