Aarau

    Aargauer Regierung rüffelt Gemeinde wegen Einbürgerungsgespräch

    Keystone-SDA Regional
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    Aarau,

    Der Aargauer Regierungsrat hat die Beschwerde einer deutschen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung ihrer Einbürgerung durch eine Gemeinde gutgeheissen. Die Gemeinde muss nun ein neues Gespräch mit der Frau führen. Der Regierungsrat kritisiert das Vorgehen der Gemeinde.

    Eine Aargauer Gemeinde muss das Gespräch mit einer Gesuchsstellerin für den Schweizer Pass wiederholen. So entschied der Regierungsrat und rüffelte die Gemeinde. (Symbolbild)
    Eine Aargauer Gemeinde muss das Gespräch mit einer Gesuchsstellerin für den Schweizer Pass wiederholen. So entschied der Regierungsrat und rüffelte die Gemeinde. (Symbolbild) - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

    Der Gemeinderat lehnte das Gesuch der Deutschen im September 2025 ab, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Beschwerdeentscheid des Regierungsrats hervorgeht. Die Beschwerde der Frau wurde gutgeheissen.

    Der Regierungsrat stellte schwerwiegende Mängel im kommunalen Verfahren fest. Die Einbürgerungskommission habe das Einbürgerungsgespräch ungenügend und teilweise nicht nachvollziehbar protokolliert. Sie habe damit das rechtliche Gehör der Frau verletzt. Eine gute Protokollierung sei insbesondere im Fall eines Beschwerdeverfahrens wichtig.

    Als «fragwürdig» bezeichnete der Regierungsrat den vom Gemeinderat vorgebrachten Einwand, die Beschwerdeführerin habe den Anschein erweckt, sie habe gedacht, es handle sich um ein gemütliches Kennenlerngespräch und nicht um eine offizielle Besprechung.

    Unzulässige Fragen gestellt

    Zudem habe die Kommission unzulässige Fragen zu Themen auf Bundes- und Kantonsebene gestellt. Die Frau hatte den kantonalen staatsbürgerlichen Test mit 98 Prozent richtigen Antworten bestanden, wie es im Entscheid des Regierungsrats heisst. Die Gemeinde habe dieses Wissen im Gespräch nicht erneut überprüfen dürfen.

    Der Gemeinderat bezweifelte zudem die Motivation der Betroffenen wegen eines Zweitwohnsitzes in Deutschland. Die Frau begründete ihren Aufenthalt dort jedoch nachvollziehbar mit der Pflege kranker Angehöriger, wie es im Entscheid heisst. Sie führt laut Regierungsrat ein Geschäft in der Schweiz, ist in zwei Vereinen aktiv und kann positive Referenzen vorweisen.

    Die Gemeinde muss nun das Einbürgerungsgespräch wiederholen. Der Regierungsrat empfiehlt der Gemeinde, neben einem schriftlichen Protokoll auch eine Tonaufnahme des Einbürgerungsgesprächs zu erstellen. Die Gemeinde muss der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung von knapp 2900 Franken bezahlen.

    Kommentare

    User #3366 (nicht angemeldet)

    das mit dem 2. Wohnsitz, das in Deutschland ist, warum dann Schweizerin sein wollen?? Ist das überhaupt möglich, einen 2. legalen Wohnsitz zu haben??

    Partnun123

    scheint, dass dies dem Vorgehen der UDC entspricht und so versucht, wenige bid gar keine Leute aus dem Ausland einbürgern zu müssen

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