Baden

    Villnachern erinnert an die korrekte Entsorgung von Grünabfall

    Gemeinde Villnachern
    Gemeinde Villnachern

    Brugg,

    Wie die Gemeinde Villnachern berichtet, darf der Bach nicht als «Komposthaufen» missbraucht werden. Wer Grüngut im Bach entsorgt, macht sich strafbar.

    Gemeinde Villnachern. - Gemeinde Villnachern

    Es wurde festgestellt, dass vermehrt Gartenabfälle, wie Rasen- und Baumschnitt oder anderes Grüngut, bequem am Bachbord oder direkt in den Bach «entsorgt» wird.

    Dies führt zum einen zu sehr unansehnlichen und unschönen Ablagerungen, besonders in Phasen, wo der Bach einen niedrigen Wasserstand aufweist und den Abfall nicht «mitnimmt», wie sich das die illegalen Entsorgenden vorgestellt haben.

    Zum andern können solche Abfälle bei Hochwasser zu Verstopfungen führen, sodass es schlechtestenfalls zu Überschwemmungen kommt.

    Der Bach wird durch Grüngut-Abfall nachteilig beeinflusst

    Das am Bachufer abgelagerte Grüngut hat weitere negative Auswirkungen: Die vom Abfall überdeckten Sträucher, welche eigentlich der Sicherung des Bachbordes dienen, können absterben und dadurch wird das Bord instabil.

    Ferner können Neophyten vom Bach mitgerissen und an einem neuen Ort wieder abgelagert werden, wodurch sich die Schädlinge an neuen Standorten ausbreiten.

    Das Ablagern von Grüngut am Bachbord, im Bach oder allgemein in Gewässern ist grundsätzlich illegal und daher strafbar.

    Fehlbare Grundeigentümer müssen mit einer Busse rechnen und werden verpflichtet, Ablagerungen auf eigene Kosten korrekt zu entsorgen.

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