Fricktal

    Mettauertal ruft zum Zurückschneiden von Bepflanzung auf

    Nau.ch Lokal
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    Fricktal,

    Wie die Gemeinde Mettauertal mitteilt, wird die Bevölkerung aufgefordert, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

    Das Verwaltungszentrum Mettauertal.
    Das Verwaltungszentrum Mettauertal. - Nau.ch / Simone Imhof

    Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher und anderes beeinträchtigt werden.

    In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind ab Fahrbahn gemessen auf mindestens 4,50 Meter aufzuasten, beziehungsweise bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2,50 Meter betragen.

    Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 Meter Abstand zurückzuschneiden. Bei Sichtzonen (Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein.

    Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 Zentimeter ab Strassenniveau nicht übersteigen. Der Gemeinderat dankt den Grundeigentümern für die Einhaltung der Bestimmungen zugunsten der Verkehrssicherheit.

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