Schupfart AG: Äste über der Strasse müssen zurückgeschnitten werden

Die Gemeinde Schupfart AG erinnert die Grundeigentümer an ihre Pflicht. Über der Fahrbahn müssen Äste bis 4.5 Meter Höhe weichen, über Gehwegen bis 2.5 Meter.

Herunterhängende Äste und Sträucher können bei Einmündungen, Ausfahrten und Kurven immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, da die Übersichtverhältnisse ungenügend sind.
Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sind verpflichtet, ihre auf die Strasse oder das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf mindestens 4.5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hineinreichen. Über Gehwegen muss die lichte Höhe mindestens 2.5 m betragen. Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und öffentliche Beleuchtungskörper nicht verdeckt werden.





