Aarau

    Mann tot: Werden Burundi-Geflüchtete bis in die Schweiz verfolgt?

    Nico Leuthold
    Nico Leuthold, Marco Schlatter

    Aarau,

    Ein Geflüchteter aus Burundi wird tot im Rhein gefunden. Ein Freund befürchtet, er könnte bis in die Schweiz verfolgt worden sein – eine unbegründete Angst?

    J.N
    J.N., ein Geflüchteter aus Burundi, wurde im Rhein in Stein AG tot gefunden. - Nau.ch/Nico Leuthold

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Geflüchteter aus Burundi wurde tot im Rhein bei Stein AG gefunden. Seine Leiche wurde zerstückelt.
    • Ein Freund des Opfers vermutet, dass er bis in die Schweiz von der Regierung verfolgt wurde.
    • Nau.ch hat nachgefragt, ob Geflüchtete wirklich bis hierher verfolgt werden.

    Die Meldung schockte am Montag die ganze Schweiz: Drei Männer entdecken im Rhein bei Stein AG das Bein eines toten Mannes in einem Sack. Sie alarmieren die Polizei, die später noch mehr Säcke voller Leichenteile findet.

    Einer der Finder ist Faustin (36), ein Freund des Opfers. Er lebte mit dem Asylbewerber (33) im nahegelegenen Asylheim.

    Er äussert gegenüber Nau.ch jetzt eine düstere Vermutung: Er befürchtet, dass sein Freund von der Regierung in Burundi verfolgt wurde.

    Jetzt fürchtet sich Freund von Opfer

    «Ich habe Angst», sagt er und hofft, dass er selbst nun geschützt werde. Faustin könnte sich vorstellen, dass das Opfer, J.N. getötet wurde, weil er sich für Menschenrechte stark machte. Feinde habe er nämlich keine gehabt.

    Ob das Opfer tatsächlich politisch verfolgt wurde, ist unklar. Es gibt jedenfalls bislang keine Anzeichen dafür. Öffentlich trat er vor seinem Tod nicht als Aktivist auf.

    Stein AG
    Faustin (36) fand das Menschenbein im Fluss. Später stellte sich heraus, dass es tatsächlich das seines Freundes J.N. aus Burundi war. - Nau.ch/Nico Leuthold

    Doch: Wäre eine staatliche Verfolgung eines Geflüchteten aus Burundi in der Schweiz tatsächlich so unrealistisch?

    Verfolgung über Landesgrenzen hinaus ist bekannt

    Laut der Schweizerischen Flüchtlingshilfe gab es Berichte, wonach die burundische Regierung direkt oder über Dritte versucht habe, im Ausland lebende Personen einzuschüchtern. Oder Vergeltungsmassnahmen gegen sie zu ergreifen.

    Vor allem gegen Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger. «Ob das auch auf die Schweiz zutrifft, können wir nicht sagen.»

    ACAT-Schweiz ist eine Menschenrechtsorganisation, die sich gegen Folter, Todesstrafe und andere schwere Menschenrechtsverletzungen einsetzt.

    Gegenüber Nau.ch lässt die Organisation verlauten, dass ihr keine ähnlichen Fälle bei Burundiern bekannt sind, die nach Europa flüchteten. Aber: Sie schliesst nicht aus, dass ein solches Tötungsdelikt durch die Regierung in Burundi möglich wäre.

    Dass Staaten ihre Kritiker auch im Ausland unter Druck setzen, ist kein unbekanntes Phänomen. Amnesty International dokumentiert solche Fälle unter anderem bei Menschen aus Eritrea, China, der Türkei und Belarus.

    Die Methoden reichen von Überwachung und Drohungen bis hin zu schweren Gewalttaten.

    Menschenrechtslage in Burundi ist angespannt

    Die Menschenrechtslage in Burundi bleibt laut ACAT-Schweiz «äusserst besorgniserregend». Dokumentiert seien aussergerichtliche Hinrichtungen, Verschleppungen, Folter und willkürliche Inhaftierungen.

    Daran seien vor allem Sicherheitskräfte und Mitglieder der Imbonerakure beteiligt. Dabei handelt es sich um die Jugendliga der Regierungspartei.

    Laut der burundischen Menschenrechtsliga Iteka wurden 2025 insgesamt 402 Menschen getötet. Zudem seien 53 Menschen gefoltert worden. 55 weitere seien entführt worden oder verschwunden.

    Auch im ersten Halbjahr 2026 wurden schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Der UNO-Sonderberichterstatter für Burundi berichtete im September von 182 Getöteten und 25 Fällen von Verschleppungen.

    Diese Zahlen betreffen die dokumentierten Menschenrechtsverletzungen insgesamt und nicht ausschliesslich Menschenrechtsaktivisten.

    Burundi in Ostafrika ist eines der ärmsten Länder der Welt und hat rund 14,8 Millionen Einwohner.

    Bereits ein Asylantrag kann Misstrauen wecken

    Besonders gefährdet sind Menschen, die sich für Menschenrechte einsetzen oder die Regierung kritisieren. Ihnen drohten Einschüchterungen, willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen und Folter.

    Wusstest du von den Missständen in Burundi?

    Laut ACAT-Schweiz können jedoch auch Menschen gefährdet sein, die sich nicht öffentlich politisch engagieren.

    Bereits ein Asylantrag im Ausland könne bei den burundischen Behörden Misstrauen wecken. Denn: Sie könnte ihn als Kritik an der Lage im Land interpretieren.

    Asylheim ist vorübergehend geschlossen

    Die Unterkunft der Geflüchteten wurde vorübergehend geschlossen.

    Adrian Schuler von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft im Kanton Aargau sagt gegenüber Nau.ch: «Die vorübergehende Schliessung steht im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen.»

    Die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei hätten die notwendigen Untersuchungshandlungen mit dem kantonalen Sozialdienst koordiniert. «Um diese ungestört durchführen zu können, wurden die Bewohnerinnen und Bewohner vorübergehend anderweitig untergebracht.»

    Schuler betont: «Es wurde insbesondere auch auf ihre teilweise schwierige und belastende Situation Rücksicht genommen.»

    Aus ermittlungstaktischen Gründen kann die Staatsanwaltschaft bislang keine weiteren Angaben zu den Untersuchungen machen. Man könne sich aber sicher gut vorstellen, «dass gerade die vom Opfer bewohnten Räumlichkeiten von grosser Bedeutung für uns sind».

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