Uerkheim AG: Gemeindeversammlung entscheidet über Millionenkredite

Am Freitag, 27. November 2026, befindet die Gemeindeversammlung in Uerkheim AG über mehrere Kredite – darunter 1,1 Millionen Franken für eine Liegenschaft.

Die diesjährige Winter-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 27. November 2026, um 19.30 Uhr in der Turnhalle Uerkheim statt. Der Gemeinderat hat die Traktandenliste wie folgt festgelegt:
1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2026
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von brutto CHF 460'000.00 für die Neuanschaffung eines TLF 2 für die Feuerwehr Uerkental
3. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von brutto CHF 837'000.00 für Verlängerung und Sanierung Wasserleitung und Abwasserleitung Schweizermatten/Kopfhölzli sowie dazugehörige, nötige Strassenbauarbeiten inklusive Erneuerung Strassenbeleuchtung im Projektperimeter Schweizermattenstrasse bis Kopfhölzlistrasse (zzgl. teuerungsbedingter Mehrkosten), gemäss folgender Kostenaufteilung:
Strassenbau (z.L. Rechnung Einwohnergemeinde): CHF 75'000
Öffentliche (Strassen-)Beleuchtung (z.L. Rechnung Einwohnergemeinde): CHF 28'000
Kanalisation/Abwasser (z.L. Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung): CHF 334'000
Wasserversorgung (z.L. Spezialfinanzierung Wasserversorgung): CHF 400'000
4. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von brutto CHF 1'100'000.00 (CHF 1.1 Mio.) für den Erwerb der Wohn- und Geschäftsliegenschaft Dorfstrasse 56, Uerkheim, im Gebiet Dorf-Mitte
5. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2027 mit einem Steuerfuss von 123 %
6. Verschiedenes und Umfrage
Die Einladung an die stimmberechtigten Uerknerinnen und Uerkner folgt ordnungs- und fristgerecht bis spätestens Mitte November 2026.
Das Aufschalten der ausführlichen Botschaft zur kommenden Gemeindeversammlungen sowie einer Vorschau (Kurzerläuterungen zu den einzelnen Traktanden) auf der Gemeindewebseite wird bis zum 13. November 2026 erfolgen. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt wird auch die Aktenauflage über die Gemeindewebseite sowie auch am Schalter der Gemeindekanzlei (ausführliche Aktenauflage) zur Einsicht bereit stehen.





