Fricktal

    Wölflinswil: Bewilligungspflicht von Drohnenflügen entfällt

    Nau.ch Lokal
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    Fricktal,

    Wie die Gemeinde Wölflinswil berichtet, wird per 1. Juli 2023 die gemeinderätliche Bewilligungspflicht von Drohnenflügen im Siedlungsgebiet aufgehoben.

    Die Gemeindeverwaltung Wölflinswil und Oberhof.
    Die Gemeindeverwaltung Wölflinswil und Oberhof. - Nau.ch / Simone Imhof

    Im Zuge der damals aufkommenden Drohnen und der damit zusammenhängenden Zunahme von Flügen über bebautem Gebiet haben die Gemeinden des oberen Fricktals 2015 die Bewilligungspflicht für Drohnenflüge im Siedlungsgebiet beschlossen.

    Dies wurde mit einer Anpassung des Polizeireglements umgesetzt und seither musste für Drohnenflüge im Siedlungsgebiet eine Bewilligung der jeweiligen Gemeinde eingeholt werden.

    Mit der Übernahme der europäischen Vorschriften per 1. Januar 2023 wurde diese Bewilligungspflicht nun überflüssig.

    Zustimmung zur Aufhebung der Regelung

    Auf Antrag der Polizei Oberes Fricktal haben alle 17 Vertragsgemeinden der Aufhebung der bisherigen Drohnenregelung im Polizeireglement zugestimmt.

    Somit entfällt die gemeinderätliche Bewilligungspflicht per 1. Juli 2023.

    Bezüglich der neu geltenden Bestimmungen, was die Registrierungspflicht von Drohnen oder die Schulung mit Prüfung betrifft, wird auf die Webseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL verwiesen.

    Im oberen Fricktal sind zudem die Gebietseinschränkungen (fünf Kilometer Radius) rund um den zivilen Flugplatz Schupfart zu beachten.

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