Feuerbrand 2026: Hausgärten selbst kontrollieren

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Grenchen,

Lengnau befindet sich in einer Feuerbrand-Sicherheitszone. Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen sind verpflichtet, ihre Pflanzen selbst zu kontrollieren.

Blätter und Blüten befallener Pflanzen welken und verfärben sich braun oder schwarz. Die Pflanze sieht wie verbrannt aus, daher der Name Feuerbrand.
Blätter und Blüten befallener Pflanzen welken und verfärben sich braun oder schwarz. Die Pflanze sieht wie verbrannt aus, daher der Name Feuerbrand. - sda - Keystone

Der Feuerbrand ist eine äusserst gefährliche Bakterienkrankheit. Er ist für Mensch und Tier ungefährlich, kann aber bei starkem Befall einen Baum in einigen Wochen abtöten.

Wie die Gemeinde Lengnau schreibt, bittet sie die Bevölkerung, ihre Gärten von Mai bis Ende September 2026 regelmässig zu kontrollieren.

Lengnau befindet sich in einer Feuerbrand-Sicherheitszone

Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht des Bundes. Feuerbrand muss nur noch in festgelegten Gebieten gemeldet und bekämpft werden.

Der Kanton Bern hat in einem Radius von vier Kilometern um die Baumschule Lehmann in Büren an der Aare eine Sicherheitszone erlassen. Davon betroffen ist auch Lengnau, wie ein Plan zeigt, der auf der Webseite der Gemeinde hinterlegt ist.

Im betroffenen Gebiet (Sicherheitszone um die Baumschule Lehmann) sind Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen verpflichtet, ihre Pflanzen selbst zu kontrollieren (Eigenverantwortung).

Der Feuerbrand-Kontrolleur der Gemeinde kommt nicht mehr regelmässig vorbei; es erfolgen nur noch risikobasierte Stichprobenkontrollen.

Feuerbrand Sicherheitszone von vier Kilometern rund um die Baumschule Lehmann

Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen sind verpflichtet, jährlich – vorzugsweise im Frühsommer – die eigenen Wirtspflanzen zu kontrollieren, vor allem Apfel, Birnen, Quitten, Weissdorn, Feuerdorn, Feuerbusch, Vogelbeere, Mehlbeere, Felsenbirne, Cotoneaster Bodendecker.

Verdächtige und befallene Pflanzen sind der zuständigen Gemeinde zu melden.

Schliesslich sind mit Feuerbrand befallene Pflanzen oder Pflanzenteile zu entfernen (Rückriss oder Rückschnitt, Roden ist nicht mehr Pflicht, aber empfohlen) und sachgerecht zu entsorgen.

Bei Verdacht auf Feuerbrand die Einwohnergemeinde kontaktieren

Symptome von Feuerbrand sind: Blätter verfärben sich vom Stiel her braun, Triebe sind u-förmig abgebogen, Blätter werden nesterweise braun und ledrig.

Wer einen Feuerbrandverdacht hat, wird gebeten, absterbende Zweige und Pflanzenteile nicht zu berühren – es besteht grosse Verschleppungsgefahr –, sondern diese unverzüglich der Einwohnergemeinde Lengnau, zu melden.

Der Feuerbrand-Kontrolleur der Einwohnergemeinde Lengnau kann bei Betroffenen vorbeikommen und diese entsprechend beraten.

Bei der Präsidialabteilung Lengnau ist das Merkblatt «Feuerbrand im Hausgarten» kostenlos erhältlich. Das Merkblatt und weitere Informationen sind auch auf der Webseite der Gemeinde hinterlegt.

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