Lenzburg

    Lenzburg AG: Neues Reglement regelt Beiträge für Stromanschluss

    Stadt Lenzburg
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    Lenzburg,

    In Lenzburg AG sollen Netzanschluss- und Netzkostenbeiträge künftig in einem öffentlich-rechtlichen Reglement stehen.

    Lenzburg AG
    Die Stadtverwaltung Lenzburg (Symbolbild) - Nau.ch / Chantal Siegenthaler

    Netzanschluss- und Netzkostenbeiträge neu in einem öffentlich-rechtlichen Reglement festlegt.

    Wer ein Grundstück an das Stromnetz anschliesst, bezahlt dafür zwei Beiträge. Bisher waren diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SWL Energie AG geregelt. Seit der Ausgliederung der SWL im Jahr 2002 wurde das Verhältnis zu den Kundinnen und Kunden als privatrechtlich eingestuft.

    Zwei Beiträge für den Netzanschluss

    Der Netzanschlussbeitrag deckt die effektiven Kosten für die Planung und Erstellung des physischen Anschlusses ans Verteilnetz. Der Netzkostenbeitrag gilt hingegen die Beanspruchung des bestehenden Verteilnetzes ab. Er ergänzt das Netznutzungsentgelt und wird bei Niederspannung pro Ampère und bei Mittelspannung pro Kilovoltampère bemessen.

    Warum es eine Rechtsgrundlage braucht

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts (Leitentscheid aus dem Jahr 2018) sind beide Beiträge öffentliche Abgaben. Für solche Abgaben verlangt das Legalitätsprinzip, dass der Kreis der Abgabepflichtigen, der Gegenstand und die Grundzüge der Bemessung in einem formellen Erlass der Gemeinde festgelegt und von der Legislative genehmigt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen genügen diesen Anforderungen nicht.

    Mit dem neuen Reglement sollen die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung der Beiträge klar und verbindlich festgelegt werden. Dies gewinnt angesichts des steigenden Investitionsbedarfs ins Stromnetz zusätzlich an Bedeutung.

    An der Einwohnerratssitzung vom 29. Oktober 2026 beantragt der Stadtrat die Genehmigung des neuen Reglements über die Finanzierung der Erschliessung mit Elektrizität (EEFR). Es regelt die Beitragspflicht der Grundeigentümerinnen und -eigentümer und die beiden Beiträge. Zur Sicherstellung der Aktualität wird ein Indexierungsmechanismus auf Basis des Baupreisindexes der Schweiz eingeführt.

    Die SWL Energie AG als Verteilnetzbetreiberin erhebt die Beiträge und erlässt die Verfügungen, Rechtsmittelinstanz ist der Stadtrat. Das Reglement soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

    Die Stadt gibt eine Spannbreite an und die SWL definiert die Beiträge wie bisher innerhalb dieses Bereichs. Die SWL beabsichtigt, die Beiträge auf dem gleichen Niveau zu halten. Einzig die Netzkostenbeiträge für Mittelspannung werden wohl zukünftig erhöht werden müssen.

    Mit dem Reglement werden die bisherigen Beiträge rechtssicher und transparent geregelt und die Kosten der Netzinfrastruktur verursachergerecht verteilt.

    «Mit dem neuen Reglement wollen wir eine klare und rechtssichere Grundlage für die Finanzierung der Elektrizitätserschliessung schaffen. Damit sollen die anfallenden Kosten auch künftig verursachergerecht zugeordnet werden können», so Christina Roth, Vize-Stadtpräsidentin und Verwaltungsrätin der SWL Energie AG.

    Zudem führt Roth aus, dass insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten regionalen Zusammenarbeit eine einheitliche Regelung durch ein Reglement wichtig ist.

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