Aarau

    Aargauer Obergericht stützt Sicherheitshaft für Gewaltstraftäter

    Keystone-SDA Regional
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    Aarau,

    Das Aargauer Obergericht hat die Beschwerde eines suchtkranken Beschuldigten abgewiesen und die Sicherheitshaft wegen hoher Wiederholungsgefahr bei Gewaltdelikten bestätigt. Das Gericht sieht eine erhebliche Gefahr für weitere schwere Straftaten.

    Das Aargauer Obergericht hat die Beschwerde eines Mannes gegen seine Sicherheitshaft abgewiesen. Es sieht ein Risiko für neue Straftaten. Der Mann ist wegen Gewaltstraftaten angeklagt....
    Das Aargauer Obergericht hat die Beschwerde eines Mannes gegen seine Sicherheitshaft abgewiesen. Es sieht ein Risiko für neue Straftaten. Der Mann ist wegen Gewaltstraftaten angeklagt.... - KEYSTONE/GAETAN BALLY

    Die Beschwerdekammer wies den Antrag des Mannes auf eine umgehende Haftentlassung ab, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Entscheid hervorgeht. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wirft dem Beschuldigten unter anderem mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache versuchte Nötigung sowie Raufhandel vor.

    Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob im Mai beim Bezirksgericht Aarau Anklage und beantragte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine stationäre Suchtbehandlung.

    Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten attestiert dem Mann eine «schwerwiegende Abhängigkeit von Suchtstoffen», wie das Obergericht festhält. Es geht davon aus, dass ohne therapeutische Behandlung in Freiheit zeitnah erneuter Substanzkonsum droht.

    Gericht sieht Risiko

    In diesem Zustand wachse das Risiko für nicht hinzunehmende schwere Drohungen und Gewalt gegenüber Drittpersonen im häuslichen und öffentlichen Bereich. Der von der Verteidigung vorgebrachte «kalte Entzug» während der monatelangen Haft ersetzt laut den Richtern keine professionelle Suchtbehandlung.

    Das Obergericht stuft die vom Beschuldigten angebotenen Ersatzmassnahmen wie Abstinenzkontrollen, ein Kontaktverbot oder die Überwachung eines Rayonverbots mittels elektronischer Fussfessel als ungenügend ein. Es seien keine Ersatzmassnahmen ersichtlich, um der Wiederholungsgefahr wirksam zu begegnen. Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass der Mann bereits im November 2025 verhängte Ersatzmassnahmen innert weniger Stunden gebrochen hat. (Entscheid SBK.2026.194 vom 09.06.2026)

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