Fricktal

    Die Gemeinde Schupfart ruft zum Pflanzenrückschnitt auf

    Gemeinde Schupfart
    Gemeinde Schupfart

    Unteres Fricktal,

    Wie die Gemeinde Schupfart mitteilt, sind Grundstückbesitzer an Strassen verpflichtet, ihre auf die Strasse überhängenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

    Schupfart
    Das Dorf Schupfart in der Region Fricktal. - Nau.ch / Simone Imhof

    Herunterhängende Äste und Sträucher können bei Einmündungen, Ausfahrten und Kurven immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, da die Übersichtsverhältnisse ungenügend sind.

    Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sind verpflichtet, ihre auf die Strasse oder das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf mindestens 4,5 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hineinreichen.

    Über Gehwege muss die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter betragen.

    Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und öffentliche Beleuchtungskörper nicht verdeckt werden.

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