Hellikon erinnert an die Leinenpflicht für Hunde
Gemeinde Hellikon
Unteres Fricktal 20.04.2022 - 06:00
Wie die Gemeinde Hellikon bekannt gibt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2022 die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli 2022 im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht.
Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober 2022 ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.