Schupfart: Ab März 2024 gelten neue Regeln für Hundehalter

Gemeinde Schupfart
Gemeinde Schupfart

Unteres Fricktal 26.03.2024 - 14:40

Wie die Gemeinde Schupfart angibt, gilt ab dem 1. März 2024 die neue Hundeverordnung, wodurch ab dem dritten Lebensmonat für alle Hunde eine Taxpflicht besteht.

Schupfart
Das Dorf Schupfart in der Region Fricktal. - Nau.ch / Simone Imhof

Am 1. März 2024 trat die neue Hundeverordnung (HuV) in Kraft. Das hat zur Folge, dass alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) ab dem dritten Lebensmonat taxpflichtig sind.

Zudem entfallen die halben Taxen, weshalb beispielsweise bei Neuanmeldungen oder beim Ableben von Hunden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückerstattet werden.

Die Meldepflicht von zehn Tagen bleibt bestehen.

Pro Hund 120 Franken

Hat es seit Mai 2023 Veränderungen gegeben, diese müssen an die Abteilung Finanzen per E-Mail oder telefonisch gemeldet werden.

Die Gemeinde wird die Rechnungen für die Hundetaxe 2024 Anfangs Mai 2024 mit Stichtag 30. April 2024 versenden. Die Hundetaxe für das Jahr 2024 beträgt 120 Franken pro Hund.

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