Wegenstetten bittet um Rückschnitt der Pflanzen am Wegrand

Nau.ch Lokal
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Unteres Fricktal 09.03.2023 - 19:31

Wie die Gemeinde Wegenstetten informiert, werden die Strassenanstösser gebeten, ihre Bäume und Sträucher auf die vorgeschriebene Entfernung zurückzuschneiden.

Blick auf die Gemeinde Wegenstetten.
Blick auf die Gemeinde Wegenstetten. - Nau.ch / Simone Imhof

Bäume, Sträucher, Hecken, Einfriedungen und Ähnliches dürfen die Sicht auf Öffent­liche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Die Grundeigentü­mer werden gebeten, ihre an den Kantons- und Gemeindestrassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden.

Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum durch Bäume, Sträucher oder ähnliches nicht beeinträchtigt werden.

In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4,50 Meter aufzuasten (ab Fahrbahn gemessen) und bei Trottoirs sowie Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2,50 Meter betragen.

Bei Gemeindestrassen wird Rückschnitt auf das March tole­riert

Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter und gegenüber der Kantonsstrasse auf einen Meter Abstand zurückzuschneiden.

Bei Gemeindestrassen wird ein Rückschnitt auf das March tole­riert, sofern keine Sichtzone tangiert wird.

Bei Einmündungen und Strassenverzwei­gungen muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein (Einhaltung Sichtzone).

Einfrie­dungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 Zentimeter ab Strassenniveau nicht über­steigen.

Sicherheit für Fussgänger und den fahrenden Verkehr

Ein Rückschnitt dient der Sicherheit der Fussgänger und des fahrenden Verkehrs. Die notwendigen Arbeiten sind umgehend auszuführen.

Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.

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