1. August-Feuerwerk: Besenbüren bittet um Vorsicht
Nau.ch Lokal
Oberes Freiamt 14.07.2023 - 19:00
Wie die Gemeinde Besenbüren informiert, wird gebeten, Feuerwerke nicht in Wohnsiedlungen oder in der Nähe von Ställen oder weidenden Tieren zu zünden.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist gemäss § 16 Abschnitt eins des Polizeireglements ohne besondere Bewilligung an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sowie der aktuellen Waldbrandgefahrenlage gestattet.
Die Gemeinde Besenbüren bittet insbesondere darauf zu achten, Feuerwerke nicht in Wohnsiedlungen oder in der Nähe von Ställen oder weidenden Tieren zu zünden.
Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen ist immer bewilligungspflichtig (§ 16 Abschnitt zwei des Polizeireglements).