Lenzburg

Meisterschwanden AG: Wasserverbote bleiben – keine Lockerung in Sicht

Gemeinde Meisterschwanden
Gemeinde Meisterschwanden

Oberes Freiamt,

Trotz Regen bleibt die Lage angespannt: In Meisterschwanden AG gelten die Verbote und Einschränkungen beim Wasserbezug bis auf Weiteres unverändert.

Meisterschwanden AG
Meisterschwanden AG: Wasserverbote bleiben – keine Lockerung in Sicht (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung herzlich für den verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trinkwasser, das Verständnis und die aktive Mitwirkung in den letzten Wochen. Damit und dank der Einhaltung der Einschränkungen tragen Sie wesentlich dazu bei, die Wasserversorgung in Meisterschwanden auch in der aktuellen Trockenperiode sicherzustellen.

Trotz der Niederschläge in den letzten Tagen bleibt die Versorgungslage angespannt. Einzelne Regentage und punktuelle Gewitter können die Situation zwar vorübergehend entschärfen, führen jedoch nicht zu einer nachhaltigen Entlastung der Wasserversorgung. Vor diesem Hintergrund sind keine Lockerungen der bestehenden Massnahmen vorgesehen.

Die angeordneten Einschränkungen und Verbote des Wasserbezugs bleiben bis auf Weiteres uneingeschränkt in Kraft:

Verbot des Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen, Rabatten und ähnlichen Grünflächen (inkl. Rasen- und Sportplatzflächen der Gemeinde). Sämtliche Bewässerungssysteme sind ausser Betrieb zu nehmen.

Das Bewässern von Gemüsebeeten, Bäumen, Sträuchern, Balkonpflanzen und Gräber ist nur sparsam und gezielt zulässig. Erlaubt ist insbesondere das Giessen mit Giesskanne. Nicht zulässig ist der Einsatz von Rasensprengern, Regnern und vergleichbaren Bewässerungsanlagen.

Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbädern, Planschbecken, Whirlpools, Zisternen, Regenwassertanks, Teichen und ähnlichen Anlagen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz. Ausgenommen ist die Zugabe der zur Abwendung von Leiden oder Tod von in Teichen gehaltenen Tieren unbedingt notwendigen Mindestmenge Wasser, sofern keine andere Wasserquelle (Regenwasser, Brunnenwasser) zur Verfügung steht.

Verbot der Reinigung von Fahrzeugen (privat wie gewerblich), Vorplätzen, Fassaden, Dächern, Terrassen und ähnlichen Flächen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz, soweit dies nicht aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zwingend erforderlich ist.

Verbot des Betriebs von privaten Zierbrunnen, Wasserspielen und ähnlichen Anlagen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz. Die Gemeinde Meisterschwanden betreibt aktuell keine öffentlichen Brunnen, die aus dem Trinkwassernetz gespiesen werden.

Gewerbliche Betriebe sowie öffentliche Einrichtungen haben den Wasserverbrauch auf das betrieblich zwingend notwendige Mass zu beschränken.

Der Bezug von Trinkwasser für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen wird untersagt. Ausgenommen sind Tropfbewässerungen im Ausnahmefall, die durch den Gemeinderat separat bewilligt werden.

Eine Aufhebung oder Anpassung kann erst geprüft werden, wenn sich der Grundwasserpegel über einen längeren Zeitraum nachhaltig erholt. Die Trinkwasserversorgung ist derzeit gewährleistet. Dennoch bleibt ein konsequent sparsamer Umgang mit Wasser unerlässlich.

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung deshalb, die geltenden Bestimmungen weiterhin strikt einzuhalten und den Wasserverbrauch über die verfügten Massnahmen hinaus freiwillig zu reduzieren. Nur so kann die Versorgungssicherheit auch in den kommenden Wochen sichergestellt werden.

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