Lenzburg

Unterkulm AG: Krebspest in der Wyna – Betreten des Flusses verboten

Gemeindekanzlei Unterkulm
Gemeindekanzlei Unterkulm

Aargau Süd,

Für den gesamten Flusslauf der Wyna, auch in Unterkulm AG, gilt wegen der Krebspest ein Sperrgebiet. Mensch und Tier dürfen den Fluss nicht mehr betreten.

Unterkulm AG
Unterkulm AG: Krebspest in der Wyna – Betreten des Flusses verboten (Symbolbild) - Nau.ch / Chantal Siegenthaler

Für den gesamten Flusslauf der Wyna wurde aufgrund der Krebspest ein Sperrgebiet erlassen. Das Betreten der Wyna ist für Mensch und Tier untersagt. Entnehmen Sie keine Krebse aus der Wyna und setzen Sie keine Krebse aus oder um.

Die Krebspest wird durch den gebietsfremden Pilz «Aphanomyces ast aci» verursacht und ist hochansteckend. Ursprünglich wurde die Krebspest mit amerikanischen Krebsarten wie dem Signalkrebs eingeschleppt. Diese Arten erkranken meist nicht daran, können den Pilz aber weiterverbreiten.

Einheimische Flusskrebse stecken sich häufig an kranken oder bereits toten Artgenossen an. Der Pilz bildet zudem ansteckende Sporen, welche im Wasser viele Tage überleben können. Die Krebspest kann dadurch auch indirekt verschleppt werden, zum Beispiel durch Wasser aus den betroffenen Gewässern oder über Gegenstände wie Stiefel, Angelgeräte oder Netze.

Auch Menschen und Tiere, die mit dem Wasser in Kontakt kommen, können den Erreger unbemerkt weitertragen. Infizierte einheimische Flusskrebse sind oft tagsüber sichtbar, wirken geschwächt und verlieren teilweise Gliedmassen. Manchmal wachsen weisse, watteartige Wucherungen an ihrem Körper.

Die Krebspest endet fast immer tödlich für einheimische Flusskrebse. Für den Menschen und alle anderen Tiere ist die Krankheit ungefährlich.

Kommentare

User #6070 (nicht angemeldet)

“BETRETEN des Flusses ist verboten". OmG, deutsche Sprak - swere Sprak!

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