Friedhofreglement: Gemeinderat streicht starre Fristen

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Solothurn,

Im Juni entscheidet die Gemeinde Biberist über eine Teilrevision: Erdbestattungen in Familiengräbern sollen künftig ohne lange Wartefristen möglich sein.

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Das Friedhof- und Bestattungsreglement wurde 2024 komplett revidiert und modernisiert, teilt die Gemeinde Biberist mit. Wie in anderen Gemeinden, gibt es in Biberist Familiengräber. In diesen können bis zu zwei Erdbestattungen und, sofern es die Platzverhältnisse zulassen, beliebig viele Urnen beigesetzt werden.

Eine Regelung, wonach eine zweite Erdbestattung erst nach 20 Jahren erfolgen kann, erwies sich als praxisfern. Deshalb wurde diese Einschränkung gestrichen. Eine zweite Erdbestattung vor dieser Frist ist möglich, die Platzverhältnisse sind bei allen Familiengräbern ausreichend. Auch darüber wird der Gemeindeversammlung im Juni abschliessend entscheiden.

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