Kanton Solothurn: Pflegefinanzierung – Gemeinden sollen mehr Kompetenzen erhalten

Ein Expertenbericht empfiehlt dem Kanton Solothurn, die Zuständigkeiten in der Pflege zu entflechten. Die Gemeinden sollen mehr Steuerung erhalten.

Der Kanton Solothurn steht vor erheblichen Herausforderungen im Bereich Alter und Pflege. Bis 2042 wird die Bevölkerung über 65 Jahre voraussichtlich um rund 60 % wachsen. Bereits heute belasten steigende Pflegekosten und Ergänzungsleistungen (EL) die Einwohnergemeinden stark.
Die «Versorgungsplanung Alter und Langzeitpflege 2030» sieht eine strategische Verlagerung hin zu ambulanten, intermediären und integrierten Angeboten vor. Prinzipiell sind seit dem 1. Januar 1999 die Gemeinden für die Versorgung und Finanzierung im Bereich Alter und Pflege zuständig. Gleichzeitig sind die Aufgaben bei der Angebotssteuerung und Kostensteuerung zwischen Kanton und Einwohnergemeinden stark verflochten.
Ziel des Berichts ist eine systematische Analyse des bestehenden Systems der Pflegefinanzierung im Kanton Solothurn, die Entwicklung von Handlungsoptionen sowie die Formulierung von Empfehlungen. Die Empfehlungen sollen dazu beitragen, die Zuständigkeiten für die Kosten- und Angebotssteuerung zwischen Kanton und Gemeinden konsequent zu entflechten, die Steuerung durch die Einwohnergemeinden zu stärken und die Umsetzung der Empfehlungen aus der «Versorgungsplanung Alters- und Langzeitpflege 2030» zu unterstützen.
Verflochtene Aufgaben führen zu unzureichender Steuerung
Die Verantwortlichkeiten zwischen Kanton und Gemeinden überschneiden sich im Bereich Alter und Pflege. Die kommunale Zuständigkeit für die Steuerung und Bereitstellung des Angebots ist als zweckmässig zu beurteilen. Grundsätzlich könnten die Gemeinden durch eine gezielte Bereitstellung von Angeboten eine bedarfsgerechte und kosteneffiziente Versorgung sicherstellen – insbesondere durch Nutzung von Synergien in den geplanten Versorgungsregionen.
Der Ausbau ambulanter und intermediärer Angebote schreitet jedoch nur langsam voran. Die Gemeinden schöpfen bisher ihre Möglichkeiten bei der Angebotssteuerung nicht aus und haben wenige Anstrengungen zur Entwicklung der Versorgungsregionen unternommen. Gründe dafür sind fehlende gesetzliche Grundlagen zu Versorgungsregionen, ein mangelnder Lastenausgleich sowie geteilte Zuständigkeiten bei der Taxgestaltung.
Diese erschweren eine wirksame Steuerung und die Kostenkontrolle durch die Gemeinden.
Finanzierungsregelungen setzen Fehlanreize
Die meisten Regelungen sind im Grundsatz zwar akzeptiert und zielführend, die konkrete Ausgestaltung könnte jedoch optimiert werden. Mehrere aktuelle Finanzierungsregelungen im ambulanten, intermediären und stationären Bereich stehen den Zielen der Versorgungsplanung entgegen. Aufgrund der Struktur und Berechnungssystematik der Taxen ist ein Ausbau an intermediären und spezialisierten ambulanten Angeboten wenig attraktiv.
Modelle anderer Kantone zeigen Alternativen
Ein Vergleich mit anderen Kantonen und Städten zeigt, dass viele mit ähnlichen Herausforderungen beschäftigt sind, etwa bei der Steuerung von Angebot und Kosten oder der Festlegung von sachgerechten Taxen. Gleichzeitig existieren Regelungen, die für den Kanton Solothurn als Vorbild dienen können.
Empfehlungen für eine effektive Angebots- und Kostensteuerung
Damit die Angebots- und Kostensteuerung zukünftig besser wahrgenommen werden kann, empfehlen sich folgende Massnahmen für den Kanton und die Gemeinden:
Stärkung der Versorgungsregionen durch rechtliche Verankerung von Aufgaben, Rechten und Kompetenzen sowie durch die Einrichtung eines umfassenden Lastenausgleichs innerhalb der Versorgungsregionen.
Prüfung einer Verschiebung der Tariffestlegungskompetenzen zu den Gemeinden. Dabei sind die Implikationen der Gesetzesrevision zur einheitlichen Finanzierung auf Bundesebene (EFAS) ab 2032 zu berücksichtigen.
Empfehlungen für eine zukunftstaugliche Finanzierung der Angebote
Um bestehende Fehlanreize bei den Finanzierungsregeln zu beheben, empfehlen sich folgende Anpassungen:
Stationärer Bereich: Abschaffung der individuellen Taxen zugunsten von Normkosten und differenzierten pauschalen Sonderabgeltungen bei ausserordentlichem Pflege- und Betreuungsbedarf. Anpassungen bei der Berechnungssystematik von Teuerung und Investitionskosten.
Ambulanter Bereich: Abschaffung der ambulanten Höchsttaxen zugunsten individueller Tarife für Anbieter mit Grundversorgungsauftrag und Normkosten für Anbieter ohne Grundersorgungsauftrag. Anpassungen beim Umgang mit der Patientenbeteiligung zur Ermittlung der Restkostenfinanzierung.
Intermediärer Bereich: Bessere Berücksichtigung von Vorhalteleistungen und Mehrkosten bei Kurzzeitaufenthalten in Heimen und bei Passerellebetten. Prüfung eines schlankeren Systems für Betreuungsbeiträge in Tagesstätten.






