Strengelbach klärt Umgang mit Baugesuchsakten

Die Gemeinde Strengelbach verneint eine Digitalisierung von Bauakten und kündigt eine interne Untersuchung an. Ergebnisse folgen 2026.

Wie die Gemeinde Strengelbach mitteilt, stellt die Gemeindeverwaltung klar: Es erfolgt keine systematische Digitalisierung von Baugesuchsakten. Sämtliche relevanten Unterlagen – insbesondere Pläne, Brandschutzdokumente und weitere – werden nach Bauvollendung analog und gemäss dem Ordnungssystem für Aargauer Gemeinden archiviert.
Interne Untersuchung soll Klarheit bringen
Die Geschäftsleitung und der Gemeinderat gehen derzeit nicht von Missständen aus. Gleichwohl wird eine interne Untersuchung durchgeführt. Sollten wider Erwarten Mängel festgestellt werden, werden geeignete Massnahmen geprüft.
Über die Ergebnisse wird an der Gemeindeversammlung im Juni 2026 informiert.
Aktenverlust bei anderer Behörde
Der Votant ist in eigener Sache betroffen, da in seinem Baugesuch tatsächlich Originalakten fehlen. Dieser Verlust ist jedoch nicht der Gemeinde anzulasten, sondern dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU).
Die Gemeindeverwaltung hat die Originalunterlagen ordnungsgemäss an das BVU übermittelt, verbunden mit der ausdrücklichen Aufforderung zur Rücksendung.
Dort wurden die Unterlagen teilweise unvollständig eingescannt und anschliessend irrtümlich vernichtet. Leider hat der Votant dies nicht öffentlich erwähnt.






