Aargau soll unbegleitete minderjährige Asylsuchende länger betreuen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Kanton Aargau soll künftig junge Asylsuchende bis im Alter von 22 Jahren selbst betreuen und beherbergen. Das schlägt der Aargauer Regierungsrat vor.

Der Aargauer Regierungsrat will unbegleitete minderjährige Asylsuchende künftig bis zu ihrem 22. Geburtstag selbst betreuen. (Symbolbild)
Der Aargauer Regierungsrat will unbegleitete minderjährige Asylsuchende künftig bis zu ihrem 22. Geburtstag selbst betreuen. (Symbolbild) - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Denn unbegleitete minderjährige Asylsuchende seien – wie es der Name schon sage – oft jung. Deshalb sei «eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zentral», hiess es in der Medienmitteilung vom Freitag. So könne man Folgekosten im Sozialwesen, aber auch im Gesundheits-, Sicherheits- oder Justizwesen vermeiden.

Ausserdem blieben die dem Aargau zugewiesenen unbegleiteten Minderjährigen häufig in der Schweiz und strebten eine Ausbildung an. Damit diese erfolgreich sei, bräuchten sie geeignete Infrastruktur und Betreuung. «Ein Umfeld, das dem Lernen förderlich ist», wie es die Regierung formulierte. So bräuchten die jungen Erwachsenen beispielsweise Lern- und Rückzugsmöglichkeiten.

Das sei im aktuellen System nicht genügend gegeben. Bisher wechselten die ehemals unbegleiteten Minderjährigen nach dem 18. Geburtstag von kantonalen Unterkünften (Kollektivunterkünften oder begleitetes Wohnen) in kommunale oder kantonale Erwachsenenunterkünfte. Damit nehme die Betreuung deutlich ab, hiess es in der Mitteilung weiter.

Vor allem dem Unterstützungsbedarf jener jungen Erwachsenen, die eine Lehre oder ein Praktikum absolvierten, und damit auf gutem Weg seien, sich zu integrieren, werde bislang nicht genügend Rechnung getragen.

Der Regierungsrat hat laut eigenen Angaben daher drei Varianten geprüft, um die längere Betreuung zu ermöglichen. Schliesslich habe er sich für Variante 2 entschieden: Jene unbegleiteten Minderjährigen, die im begleiteten Wohnen volljährig werden, sollen dort bleiben können.

Jene, die die Anforderungen für das begleitete Wohnen nicht erfüllen, wechseln in eine Unterkunft für junge Erwachsene. In beiden Fällen könnten die ehemals unbegleiteten Minderjährigen bis zum Abschluss der Erstausbildung bleiben, maximal aber bis zum 22. Geburtstag.

Beide Unterbringungsformen stellen laut Regierungsrat eine lernfreundliche Umgebung sicher. Aus Sicht des Regierungsrats weise diese Variante das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Diese Variante würde jährliche Zusatzkosten von 476'000 Franken mit sich bringen.

Der Regierungsrat hat diese Varianten aufgrund eines Postulats aus den Reihen von EVP, FDP, Mitte, SP, Grüne und GLP ausgearbeitet. Der Grosse Rat hatte es im April 2024 überwiesen.

Nun beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den Bericht und die Absicht, die Variante 2 umzusetzen, zur Kenntnis zu nehmen und das Postulat gleichzeitig abzuschreiben. Dies, weil der Regierungsrat das Postulat geprüft hat.

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