Aargauer Apotheker können neu gegen Hepatitis A und B impfen

Die Aargauer Apothekerinnen und Apotheker können ab dem März Personen unter anderem auch gegen Diphtherie, Tetanus, Hepatitis A und B sowie Herpes Zoster (Gürtelrose) impfen. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Damit sollen Arztpraxen entlastet werden.

Im kantonalen Vergleich sei die Impfkompetenz der Apothekerinnen und Apotheker im Aargau bislang eingeschränkt, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Deshalb erweitere der Regierungsrat das Impfangebot in Apotheken.
Dies solle den Zugang zu Impfungen erleichtern, Arztpraxen entlasten und die Impfquote steigern. Apotheken seien niederschwellige Anlaufstellen mit langen Öffnungszeiten und daher dafür besonders geeignet, heisst es in der Medienmitteilung.
Seit Oktober 2020 dürfen Apothekerinnen und Apotheker im Aargau nach vorgängiger Meldung und unter Einhaltung der Vorgaben gemäss Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung Impfungen gegen Grippe, Frühsommer-Meningoenzephalitis sowie Tetanus vornehmen. Seit März 2021 ist auch die Impfung gegen Covid-19 erlaubt.
Voraussetzungen sind unter anderem eine entsprechende Aus- und regelmässige Fortbildung sowie die notwendige Infrastruktur inklusive Notfallausstattung in der Apotheke.





