Aargauer Parlament bürgert junge Frau nun doch ein

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Aargauer Grosse Rat hat nach erneuter Überprüfung des Gesuchs eine junge Ausländerin eingebürgert. Im Parlament äusserten SVP und FDP Kritik. Die Frau hatte als Minderjährige zwei Ladendiebstähle im Wert von 184 Franken begangen.

Eine junge Ausländerin erhält im Aargau den Schweizer Pass. Diese hatte als Minderjährige zwei Ladendiebstähle im Wert von 184 Franken begangen. Das Parlament sprach sich nach Über...
Eine junge Ausländerin erhält im Aargau den Schweizer Pass. Diese hatte als Minderjährige zwei Ladendiebstähle im Wert von 184 Franken begangen. Das Parlament sprach sich nach Über... - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Parlament sprach sich am Dienstag mit 70 zu 63 Stimmen für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts aus. Auf Antrag der FDP hatte das Parlament im November beschlossen, das Gesuch der jungen Ausländerin nochmals unter die Lupe zu nehmen.

Daher überprüfte die Einbürgerungskommission (EBK) den Fall erneut und legte einen Bericht vor. Sie kam in einer Gesamtwürdigung zum Schluss, dass die Frau das Aargauer Kantonsbürgerrecht erhalten soll. Bei den Diebstählen handle es sich um Vermögensdelikte im geringfügigen Bereich. Eine Ablehnung des Gesuchs wäre laut EBK «unverhältnismässig».

Für die Einbürgerung machten sich im Parlament die Mitte-Partei, GLP und SP stark. Die Minderjährige habe eine «grosse Dummheit» gemacht, hiess es. Es gehe um eine «Gesamtwürdigung».

Das Verwaltungsgericht werde wohl – wie in frühen Fällen – den Entscheid des Parlaments aufheben und die junge Frau einbürgern. Die Gesuchstellerin bedaure die Diebstähle. Die Rechtsstaatlichkeit müsse verteidigt werden, hielt die SP fest.

Gegen die Einbürgerung sprachen sich FDP und SVP aus. Bei den zwei Diebstählen handle es sich nicht um einen einmaligen Ausrutscher, machte die FDP geltend. Man müsse von einer «gewissen kriminellen Energie» ausgehen. Die junge Frau könne später ein erneutes Gesuch stellen. Einbürgerung sei ein Privileg, hielt die SVP fest: «Diebstahl bleibt Diebstahl.»

Im Fall der jungen Ausländerin sicherte die Gemeinde das Gemeindebürgerrecht im April 2024 zu, wie aus dem Bericht der EBK hervorgeht. Danach wurde auf Kantonsebene festgestellt, dass bei der Jugendanwaltschaft eine Übertretung vorliegt.

Die junge Frau wurde im Frühjahr 2024 bei einem Warenhausdiebstahl beobachtet. Sie stahl ein Parfüm im Wert von 135 Franken. Bei der Sichtung der Videomaterials der Überwachungskameras wurde festgestellt, dass sie einige Tage zuvor bereits eine Handyhülle im Wert von 49 Franken ohne zu bezahlen mitnahm.

Die Jugendanwaltschaft auferlegte als Strafe eine persönliche Leistung von drei Halbtagen in Form eines deliktorientierten Kurses.

In einem ähnlichen Fall im Jahr 2022 hatte das kantonale Verwaltungsgericht einen jungen Ausländer gegen den Willen des Kantonsparlamentes eingebürgert.

Das Parlament lehnte das Gesuch nach einer Überprüfung ab, weil der damals 18-Jährige drei Ladendiebstähle im Wert von 122.90 Franken begangen hatte. Dagegen erhob er Beschwerde. Der Beschluss des Grossen Rates erweise sich als «unhaltbar», hielt das Verwaltungsgericht fest: Die Ablehnung des Gesuches sei als «geradezu willkürlich einzustufen».

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