Aargauer Parlament gibt sich beim Eigenmietwert einsichtig

Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag einen Bericht des Regierungsrats zum Thema Sistierung der erhöhten Eigenmietwerte zur Kenntnis genommen. Damit bleibt es dabei: Der Kanton kann die beschlossene Anhebung des Eigenmietwerts nicht rückgängig machen.

Es besteht laut einem Gutachten kein rechtlicher Handlungsspielraum. Im Kanton Aargau gelten seit Anfang 2025 höhere Eigenmietwerte.
Das Parlament hatte Anfang Jahr ein Postulat der SVP und FDP mit 69 zu 63 Stimmen überwiesen. Die beiden Parteien wollten mit einer rückwirkenden Gesetzesänderung oder einer Sistierung des Vollzugs erreichen, dass die Eigenmietwerte bis deren Abschaffung unverändert bleiben.
Der Regierungsrat gab zu dieser Forderung ein externes Rechtsgutachten in Auftrag. Dieses kam zum Schluss: Weder eine rückwirkende Gesetzesänderung noch ein Verzicht auf die Anhebung der Eigenmietwerte bis zu deren definitiver Abschaffung seien rechtlich zulässig. Der Kanton dürfe nicht zu einem Rechtszustand zurückkehren, der gerichtlich als verfassungswidrig beurteilt worden sei.
Thema aus der Bevölkerung aufgegriffen
Rita Brem-Ingold sagte für die Mitte, viele Aargauerinnen und Aargauer hätten sich aufgeregt, dass der Eigenmietwert erhöht worden sei – und bald wieder abgeschafft werde. Für die FDP sagte Adrian Schoop, man habe das Thema für die Bevölkerung aufgenommen.
Für die Grünen sagte Andreas Fischer Bargetzi, das von den Bürgerlichen durchgeboxte Postulat sei reine Zeitverschwendung gewesen. «Ausser Spesen, nix gewesen», betonte auch Carol Demarmels für die SP. Die bürgerliche Mehrheit habe wiederholt versucht, die Erhöhung der Eigenmietwerte zu verhindern.
Für die SVP sagte Rahel Gassner-Ruf, das Rechtsgutachten zeige alles klar auf. Für viele Leute sei es unverständlich, weshalb eine Steuer vor deren Abschaffung erhöht worden sei. Laut Dominik Gresch (GLP) zeichnete sich ab, dass eine rückwirkende Gesetzesänderung nicht möglich ist.
Das Verwaltungsgericht hatte die aus dem Jahr 1998 stammenden alten Eigenmietwerte als verfassungswidrig eingestuft. Sie seien zu tief und würden Vorgaben des Bundes widersprechen. Der Mieterverband hatte beim Verwaltungsgericht ein Normenkontrollverfahren angestrengt – und Recht bekommen. Der Steuerwert beträgt mittlerweile 62 Prozent. Im Aargau gibt es 285'000 Liegenschaften.





