Aargauer Parlament verschärft kantonales Einbürgerungsgesetz weiter

Keystone-SDA Regional
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Wohlen,

Im Kanton Aargau werden die Kriterien für die Einbürgerung deutlich verschärft. Dies hat die bürgerliche Mehrheit am Dienstag bei der Beratung des kantonalen Einbürgerungsgesetzes entschieden. Die Ratslinke Minderheit und teilweise auch der Regierungsrat unterlagen.

Im Kanton Aargau werden die Hürden für Ausländerinnen und Ausländer, die den Schweizer Pass beantragen, deutlich höher. (Symbolbild)
Im Kanton Aargau werden die Hürden für Ausländerinnen und Ausländer, die den Schweizer Pass beantragen, deutlich höher. (Symbolbild) - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Der Grosse Rat hiess die Revision des Gesetzes nach der ersten, mehrstündigen Beratung mit 85 zu 47 Stimmen gut. Dafür waren SVP, FDP und Mitte – dagegen SP, Grüne, GLP und EVP. Das Parlament wird das Gesetz ein zweites Mal beraten. Möglicherweise wird es dem Volk zum Entscheid vorgelegt werden.

Das Parlament beschloss grundsätzlich höhere Hürden für eine Einbürgerung. Künftig sollen Gesuchssteller mindestens fünf Jahre ununterbrochen in der gleichen Gemeinde wohnen müssen, bevor sie einen Antrag stellen können. Dies entschied der Grosse Rat mit 82 zu 52 Stimmen.

Die bürgerliche Parlamentsmehrheit setzte sich durch. Derzeit beträgt die Frist drei Jahre. Kritiker sprachen von «Schikane». Der Regierungsrat lehnte die längere Frist ab. Es handle sich um eine «unsinnige Forderung».

Im Kanton Aargau wird weiterhin der Grosse Rat über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts entscheiden. Das beschloss das Parlament mit 84 zu 47 Stimmen und lehnte eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Die Einbürgerung dürfe kein Verwaltungsakt sein, hiess es.

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