Aargauer Regierung ist gegen Abschaffung des freien 1. Mai-Halbtags

Der Aargauer Regierungsrat will den bezahlten freien Nachmittag des 1. Mai nicht abschaffen.

Der Aargauer Regierungsrat will den bezahlten freien Nachmittag des 1. Mai für das kantonale Personal und die Lehrpersonen nicht voreilig abschaffen. Er lehnt eine Motion zur Abschaffung aus den Reihen von SVP und FDP ab.
Die Streichung des freien Nachmittags des 1. Mai als isolierte Massnahme könne bei den über 17'000 betroffenen Mitarbeitenden und Lehrpersonen zu Unverständnis führen. Dies könne auch Auswirkungen auf die Motivation der Angestellten haben, schreibt der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.
Dem Regierungsrat sei es ein Anliegen, als Arbeitgeber für marktfähige und gegenüber dem wirtschaftlichen Umfeld sowie den umliegenden Kantonen ausgewogene Anstellungsbedingungen für seine Mitarbeitenden und für die Lehrpersonen zu sorgen.
Regierungsrat prüft Thema im Rahmen einer Revision
Der 1. Mai ist im Aargau kein gesetzlicher Feiertag. Der Grosse Rat lehnte vor einem Jahr eine SP-Motion für einen gesamtkantonalen Feiertag ab.
Den Staatsangestellten wird seit dem Jahr 1969 der Tag der Arbeit als «zusätzlicher halber Freitag» gewährt. Das kantonale Arbeitsrecht erlaubt bis zu acht zusätzliche kantonale Feiertage, die nicht mit Sonntagen gleichgestellt sind.
Der Regierungsrat ist jedoch damit einverstanden, das Thema im Rahmen einer laufenden Revision der Personal‐ und Lohnverordnung (PLV) sowie der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) zu prüfen. Er ist bereit, das Anliegen als unverbindlicheres Postulat entgegenzunehmen.
Die Motion aus den Reihen von SVP und FDP fordert die Abschaffung des bezahlten, halben Feiertags. Der Kanton privilegiere seine Angestellten und «konkurriert KMU unverhältnismässig auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten des Fachkräftemangels». Eine Abschaffung werde personelle Engpässe verringern und die Kantonsfinanzen mittelfristig entlasten.