Aargauer Regierung lehnt geschlossene Suchtkliniken ab

Der Aargauer Regierungsrat spricht sich gegen die Errichtung einer geschlossenen Therapieeinrichtung für Schwerstabhängige aus. Er begründet dies mit rechtlichen Hürden, fehlender medizinischer Evidenz und hohen Kosten. SVP, FDP und Mitte fordern solche Kliniken.

Eine Unterbringung gegen den Willen der Betroffenen sei nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme. Eine fürsorgerische Unterbringung (FU) oder eine stationäre Massnahme nach Strafgesetzbuch setzten eine massive Selbst- oder Fremdgefährdung beziehungsweise schwere Straftaten voraus.
Die meisten Suchtkranken, die im öffentlichen Raum konsumierten, erfüllten diese Kriterien nicht. Zudem fehle dem Kanton die Kompetenz, diese Personengruppe pauschal einzuweisen.
Zur Entlastung des öffentlichen Raums von den Auswirkungen des Suchtmittelkonsums seien geschlossene Therapieeinrichtungen «weder als sinnvoll noch als nach geltendem Recht umsetzbar».
Grossräte der SVP, FDP und Mitte forderten in ihrer Motion den Aufbau einer geschlossenen Therapieeinrichtung, um den Herausforderungen durch Suchtkranke im öffentlichen Raum zu begegnen.
Seit einigen Jahren komme es wieder vermehrt zur Verelendung von suchtkranken Menschen, heisst es in der Begründung der Motion. Im Aargau hätten sich an einigen Hotspots Drogenszenen entwickelt. «Der Unmut in der Bevölkerung wächst, weil die öffentliche Ordnung zunehmend gefährdet ist.»
Neben den rechtlichen Aspekten führt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme auch fachliche Argumente an. Wissenschaftliche Studien zeigten, dass unfreiwillige Therapien oft deutlich kürzer dauern und die Abbruchrate doppelt so hoch sei wie bei freiwilligen Behandlungen. Zwangsbehandlungen könnten laut Regierungsrat sogar negative Folgen wie ein erhöhtes Überdosierungsrisiko haben.




