Aargauer Regierung will Politikfinanzierung transparenter machen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Aargauer Regierungsrat fordert mehr Transparenz bei der Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen.

Aargauer Regierungsrat
Der Aargauer Regierungsrat. - keystone

Die Finanzierung von Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen im Kanton Aargau soll transparenter werden. Der Regierungsrat will, dass Parteien alle Zuwendungen ab 15'000 Franken offenlegen müssen. Für kantonalen Wahlen und Abstimmungen soll eine Meldepflicht ab 50'000 Franken gelten.

Der Regierungsrat stellte dem Grossen Rat am Donnerstag die entsprechende Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte zu. Der Aargau setze die Transparenzregeln des Bundes zur Politikfinanzierung um, die seit Oktober 2022 in Kraft seien, heisst es in der Botschaft.

Der Regierungsrat hält an seinen ursprünglichen Vorschlägen fest – trotz unterschiedlicher Forderungen der Parteien in der Anhörung. SP und FDP stellten sich hinter die Vorschläge – skeptisch gab sich die Mitte und die SVP hielt nichts von Transparenz.

Die Finanzierung offenlegen sollen gemäss Regierungsrat nicht nur Parteien, sondern auch parteilose Mitglieder des Grossen Rats, wenn sie Zuwendungen ab 15'000 Franken erhalten.

Dabei sollen nicht nur direkte Zahlungen berücksichtigt werden, sondern auch weitere, freiwillig gewährte wirtschaftlichen Vorteile.

Ebenso müssten Gelder deklariert werden

Ebenso müssten Gelder deklariert werden, die für Wahl- und Abstimmungskampagnen eingesetzt werden. Kampagnen mit Ausgaben über 50'000 Franken für kantonale Wahlen oder Abstimmungen sollen gemäss Regierungsrat offengelegt werden.

Dazu zählen alle Beiträge über 15'000 Franken pro Person und Kampagnen, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Urnengang geleistet wurden.

Bei Wahlen- und Abstimmungskampagnen muss das Budget gemäss Vorschlag des Regierungsrats nicht im Voraus ausgewiesen werden. Die tatsächlichen Einnahmen sollen nachträglich offengelegt werden müssen. Zudem sollen alle Mandatsbeiträge, die Parteien erhalten, veröffentlicht werden.

Bei Ständeratswahlen soll es weiter nicht erlaubt sein, anonyme oder ausländische Spenden anzunehmen. Alle Kandierenden für einen der beiden Sitze im Ständerat sollen ihre Spenden offenlegen müssen – auch wenn sie nicht gewählt werden.

Die Staatskanzlei wird aktiv

Im Unterschied zum Bund sollen im Aargau die Staatskanzlei und die Finanzkontrolle die Aufgaben im Bereich der Transparenzregeln übernehmen. Die Staatskanzlei soll laut Regierungsrat ein digitales Register für die Erfassung der Daten bereitstellen, die Finanzkontrolle die Angaben überprüfen.

Für die kantonale Umsetzung der Transparenzregeln soll eine Projektstelle (40 Prozent) geschaffen werden, welche auf ein Jahr befristet ist. Der Regierungsrat will die neuen Regeln nach der Beratung im Grossen Rat voraussichtlich per Anfang 2027 in Kraft setzen.

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