Aargauer Staatspersonal soll moderne Arbeitsbedingungen erhalten

Die Regeln für das Aargauer Staatspersonal sollen nach mehr als 20 Jahren an die modernen Anforderungen der Arbeitswelt angepasst werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Teilrevision des Personalgesetzes dem Parlament zugestellt.

Ein neues Element ist die gesetzliche Regelung zur Meldung von Missständen (Whistleblowing), wie aus der am Freitag veröffentlichten Botschaft an den Grossen Rat hervorgeht.
Die Finanzkontrolle soll die unabhängige Anlaufstelle sein. Mitarbeitende, die in gutem Glauben Missstände melden, werden ausdrücklich vor Benachteiligungen in ihrer beruflichen Stellung geschützt, wie der Regierungsrat vorschlägt.
Ein weiterer Punkt der Revision ist die Erhöhung der Flexibilität. Angesichts des Fachkräftemangels soll es eine gesetzliche Grundlage für die Weiterbeschäftigung über das ordentliche Pensionsalter von 65 Jahren hinaus geben – sofern ein beidseitiges Interesse besteht.
Zudem soll die maximale Dauer für befristete Anstellungsverhältnisse in Ausnahmefällen gelockert werden können. Derzeit ist diese Dauer auf fünf Jahre begrenzt. Neu sollen projektbezogene Stellen auch länger geführt werden können, um Kontinuität in Langzeitprojekten zu gewährleisten
Bei der Lohnfortzahlung im Krankheits- oder Unfallfall ist eine Vereinfachung geplant: Ab dem siebten Monat soll die Entschädigung einheitlich 90 Prozent des Bruttolohns betragen. Bisher wird ein administrativ aufwendiger Durchschnitt des Nettolohns berechnet, wie es in der Botschaft heisst.
Der Kanton entwickle das Personalrecht weiter und schaffe zeitgemässe Rahmenbedingungen, wird Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) in einer Medienmitteilung zitiert: «Die Anpassungen stärken die Transparenz, fördern unternehmerisches Denken und erhöhen die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeberin.»
Die öffentliche und interne Anhörung sind gemäss Angaben in der Botschaft an das Parlament weitgehend positiv verlaufen. Die Anhörung führte jedoch zu punktuellen Anpassungen am Entwurf.
So verzichtet der Regierungsrat aufgrund der Kritik von Parteien und Wirtschaftsverbänden auf die Einführung einer Rechtsgrundlage für Abfindungen bei einvernehmlichen Trennungen. Auch die obligatorische Ausweitung des Schlichtungsverfahrens auf die Gemeinden wurde fallengelassen, um die Gemeindeautonomie zu wahren.
Als nächstes wird der Grosse Rat die Teilrevision zweimal beraten. Wenn alles nach Plan läuft, so soll das neue Personalrecht ab dem 1. Januar 2028 gelten.





