Biberist SO muss nicht nochmals über Gemeindeordnung abstimmen

Das Stimmvolk von Biberist SO muss nicht nochmals über seine neue Gemeindeordnung abstimmen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Bevölkerung habe sich genügend gut über die Vorlage informieren und eine freie und unverfälschte Meinung bilden können.

Es wäre zwar gut gewesen, wenn im Abstimmungsbüchlein sowohl die Vor- als auch die Nachteile der Vorlage abgebildet worden wären, heisst es im heute Freitag veröffentlichten Urteil.
Aber dieser Mangel sei nicht so gravierend, dass die Stimmbevölkerung sich keine eigene Meinung hätte bilden können. Es seien genug andere Informationsquellen, wie ein Zeitungsartikel oder ein Protokoll der Gemeindeversammlung, zur Verfügung gestanden.
Die Möglichkeit, dass die Abstimmung ohne den Mangel in der Botschaft anders herausgekommen wäre, sei derart gering, dass sie nicht ernsthaft in Betracht falle, steht im Urteil weiter. Damit kommt das Bundesgericht zum gleichen Schluss wie zuvor das Solothurner Verwaltungsgericht.
Konkret geht es um den Urnengang von Ende September 2025. Damals sagten 61 Prozent der Stimmbevölkerung Ja zur Einführung der neuen Gemeindeordnung. Zwei SVP-Mitglieder aus Biberist kritisierten daraufhin, das Abstimmungsbüchlein sei nicht ausgewogen gewesen und gingen ans Verwaltungsgericht.
Die neue Gemeindeordnung von Biberist besagt, dass es künftig nur noch das Wahlbüro, die Finanz- sowie die Bau- und Werkkommission gibt. Die anderen Kommissionen werden als Arbeitsgruppe weitergeführt. Zudem wird das Quorum für Urnenabstimmungen von 20 auf 25 Prozent angehoben.
Den Gegnern der Gemeindeordnung waren laut «Solothurner Zeitung» die künftige Konstellation der Arbeitsgruppen ein Dorn im Auge: Künftig dürfen in diesen Gruppen auch Minderjährige ab 16 Jahren und Menschen ohne Schweizer Pass Einsitz nehmen. Das Duo sei zudem der Meinung, dass durch die Erhöhung des Quorums kleinere Gruppen benachteiligt würden. (Urteil 1C_672/2025 vom 1.4.2026)





