Firmen im Kanton Solothurn bezahlen auch künftig Kirchensteuern

Solothurner Firmen müssen auch in Zukunft Finanzausgleichsteuern bezahlen. Dies hat der Kantonsrat am Mittwoch entschieden. Die Steuern kommen unter anderen den Landeskirchen zu Gute. Ein Volksauftrag der Jungfreisinnigen wollte das Bezahlen dieser Steuern freiwillig machen.

Der Entscheidung war am Schluss deutlich: 69 Mitglieder sprachen sich gegen den Volksauftrag aus, 25 dafür, 5 enthielten sich.
Dieses Resultat war während der Debatte nicht abzusehen. Die Meinungen gingen deutlich auseinander: Unbestritten war die wichtige Leistung der Landeskirchen für die Gesellschaft, etwa in der Jugend- und Altersarbeit oder in der Seelsorge im Spital, Altersheim oder Gefängnis. Oder auch der Erhalt historisch wertvoller Sakralbauten.
Umstritten war jedoch die Frage, wie diese Leistungen finanziert werden sollen. Denn: «Firmen sind nicht direkt von den Leistungen betroffen, sondern ihre Mitarbeitenden», argumentierte SVP-Kantonsrat Philippe Ruf, dessen Fraktion geteilter Meinung war.
Man müsse also hinterfragen, ob diese Leistungen auch jemand anderes erbringen könnte. Auch die FDP/GLP-Fraktion war geteilter Meinung: «Unternehmen können keiner Religion zugehören, Menschen schon», sagte etwa Daniel Probst.
Mitte-Kantonsrat Jonas Bader, selbst Unternehmer, sagte, es sei ein Geben und Nehmen zwischen Kirche und Firmen. Erhalte ein Handwerksbetrieb einen Auftrag zur Sanierung eines sakralen Baus, falle nur ein geringer Teil an Steuern an.
John Steggerda (SP/junge SP) ergänzte, würden die Kirchgemeinden nicht mehr dafür aufkommen, würde es zu einem massiven Sozialabbau kommen. Heinz Flück von den Grünen stimmte ihm zu. «Die nicht an Konfession oder Landeskirchen gebundenen wichtigen Aufgaben braucht es weiterhin.» Mehrere Parteien äusserten die Befürchtung, dass dann der Staat die bisher von den Kirchen übernommenen Aufgaben bezahlen müssten.
Am Schluss der Diskussion warnte Finanzdirektor Peter Hodel (FDP) davor, den Volksauftrag der Jungfreisinnigen anzunehmen: «Wird er angenommen, bricht ein System zusammen, das wir an einem anderen Ort wieder flicken müssten.»
Die Jungfreisinnigen erklärten ihren Volksauftrag damit, dass sich die Bedeutung der Kirche in der Gesellschaft gewandelt habe und dass juristische Personen – sprich Firmen – die Leistungen der Kirchen gar nicht in Anspruch nehmen.





