Jungfreisinnige reichen Abstimmungsbeschwerde gegen Hundesteuer ein

Im Streit um die Hundesteuer im Kanton Solothurn haben die Jungfreisinnigen wegen tendenziöser Formulierungen Abstimmungsbeschwerde eingereicht.

Die Jungfreisinnigen haben im Hinblick auf die Abstimmung über die Hundesteuer im Kanton Solothurn Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Sie monieren eine tendenziöse Verwendung des Worts «verursachergerecht». Das stimme nicht, da das Hundesteuergesetz in mehreren Punkten gegen das Verursacherprinzip gemäss Bundesrecht verstosse.
Die Abstimmungsbeschwerde reichte die Partei beim Verwaltungsgericht ein, wie sie am Sonntagabend mitteilte. Die falsche Behauptung in der Abstimmungsinformation verzerre den Wählerwillen. Anhand des Abstimmungsbüchleins könnten sich die Stimmberechtigten keine differenzierte Meinung bilden, machen die Beschwerdeführer geltend.
Kritik an Umwandlung der Gebühr
Die Jungfreisinnigen legen Wert darauf, dass sich die Beschwerde nicht gegen die von den Gemeinden erhobene Hundegebühr richtet. Sie wende sich aber gegen die neue, in ihren Augen ungerechtfertigte, Umwandlung der ehemaligen und für illegal erklärten Hundemarken-Gebühr in eine kantonale Hundesteuer.
Gemäss der Abstimmungsvorlage soll die kantonale Hundesteuer 35 Franken kosten. Assistenzhunde wären von der Abgabe befreit. Hundehalterinnen und Hundehalter mussten dem Kanton Solothurn bis 2023 eine «Kontrollzeichengebühr» bezahlen. Ab 2017 erhielten sie jedoch keine Hundemarke mehr.
Diese war überflüssig geworden, weil der Bund die zentrale Erfassung aller Hunde in der Datenbank Amicus und die Kennzeichnung mit einem Mikrochip vorgeschrieben hatte.
Unzulässige Gebührenerhebung
Dass der Kanton Solothurn die 40 Franken dennoch weiterhin erhob, stufte das Steuergericht Ende 2023 als unzulässig ein. Der Gebühr fehle die vom Gesetz verlangte Gegenleistung. Mit den Gebühreneinnahmen wurden die allgemeinen Aufgaben des Veterinäramts in den Bereichen Hundehaltung, Tierschutz und Tiergesundheit finanziert.