Solothurn stellt Motorfahrzeugsteuer auf neues System um

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Solothurn,

Der Kanton Solothurn will seine Motorfahrzeugsteuer grundlegend neu ausrichten: Künftig zählen nicht mehr Hubraum, sondern vor allem Leistung, Gewicht und Umweltbelastung. Auch Elektroautos sollen neu besteuert werden.

Neu sollen im Kanton Solothurn auch Elektroautos besteuert werden - aber geringer als vergleichbare Verbrenner. (Symbolbild)
Neu sollen im Kanton Solothurn auch Elektroautos besteuert werden - aber geringer als vergleichbare Verbrenner. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die bisherige Steuer, die stark auf den Hubraum abgestützt war, geht auf das Jahr 1959 zurück und gilt als veraltet. Neu soll die Steuer so ausgestaltet sein, dass sie ökologische Anreize setzt, wie der Regierungsrat am Dienstag mitteilte.

Für Autos mit Benzin- oder Dieselmotor wird die Steuer künftig anhand von Motorleistung und Fahrzeuggewicht berechnet. Leistungsstarke und schwere Fahrzeuge werden damit teurer, kleinere und sparsame günstiger. Der Regierungsrat will damit gezielt den Kauf emissionsarmer Fahrzeuge fördern.

Eine wichtige Neuerung betrifft Elektrofahrzeuge. Diese sind bislang im Kanton Solothurn von der Motorfahrzeugsteuer befreit. Da Elektroautos mittlerweile einen immer grösseren Anteil am Fahrzeugbestand ausmachten, sei eine vollständige Steuerbefreiung langfristig nicht mehr angezeigt, hält der Regierungsrat fest.

E-Autos sollen deshalb ebenfalls besteuert werden. Da sie keine direkten Emissionen verursachen, wird bei ihnen ausschliesslich das Fahrzeuggewicht berücksichtigt – die Motorleistung hingegen nicht. Damit seien sie günstiger als vergleichbare Verbrenner, der ökologische Anreiz zur Wahl eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges bleibe bestehen, schreibt der Regierungsrat.

Auch in anderen Fahrzeugkategorien soll deshalb ein finanzieller Vorteil geschaffen werden. So ist unter anderem für elektrisch betriebene Busse, Cars und Traktoren bei der Steuer ein Rabatt von 20 Prozent vorgesehen.

Der Regierungsrat hat die Vorlage verabschiedet und an den Kantonsrat überwiesen. Heisst dieser das neue Gesetz gut, soll es per 2027 in Kraft gesetzt werden.

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