Aargau beteiligt sich an Kosten der Gemeinden für Schutzbedürftige

Der Kanton Aargau beteiligt sich an den Sozialhilfekosten für schutzbedürftige Personen mit Aufenthaltsbewilligung.

Wenn die Gemeinden für die Menschen zuständig sind, geht es um 16 Millionen Franken 2027 und um 35 Millionen Franken 2029. Das Geld stammt vom Bund. Das Asylgesetz des Bundes regelt, dass Schutzbedürftige nach fünf Jahren Schutzstatus S, also Menschen aus der Ukraine, eine Aufenthaltsbewilligung vom zugeteilten Kanton erhalten – sofern der Bundesrat den vorübergehenden Schutz nicht aufhebt.
Diese Bewilligung wird erstmals ab März 2027 erteilt, wie die Staatskanzlei Aargau am Donnerstag mitteilte. Mit der Aufenthaltsbewilligung haben diese Personen einen Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe nach den Ansätzen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos).
Bund vergütet Kantone mittels Globalpauschalen
Der Bund gilt den Kantonen einen Anteil der Sozialhilfekosten mittels Globalpauschalen ab, wie es in der Medienmitteilung heisst. Der Kanton wiederum vergütet den Gemeinden Kostenersatz für diese Ausgaben.
Für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung zahlt der Bund den Kantonen während fünf Jahren eine halbe Globalpauschale. Da die Verordnung zum kantonalen Sozialhilfegesetz bislang keine Abgeltung des Kantons für diese Personengruppe vorsieht, ist es laut Angaben des Regierungsrat geboten, die Gemeinden im Umfang der Bundespauschalen finanziell zu entlasten.
Neue Regelung: Kanton übernimmt Hälfte der Kosten
Mit der neuen Regelung übernimmt der Kanton die Hälfte der Sozialhilfekosten der Gemeinden für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung analog dem Mechanismus für die Kostenrückerstattung von Flüchtlingen. Die Gemeinden tragen künftig die Hälfte der Sozialhilfekosten für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung.




