Aargauer Chauffeur lenkt mangelhaften Heizöl-Laster zur Prüfung

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Chauffeurs wegen fahrlässiger, grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie der Hinderung einer Amtshandlung bestätigt. Der Mann hatte trotz Sicherheitsmängel ein schwer beladenes Heizöl-Gespann zur Fahrzeugprüfung gefahren.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Chauffeurs gegen das Urteil des Aargauer Obergerichts ab. Das geht dem am Montag veröffentlichten Urteil der Lausanner Richter her. Das Führen eines Fahrzeugs mit bekannten, gravierenden Mängeln – insbesondere defekte Reifen und stark unterschiedliche Bremskräfte – stelle eine grob fahrlässige Verletzung der Verkehrsregeln dar.
Das Obergericht hatte den Mann im Juni 2025 zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 110 Franken und zu einer Verbindungsbusse von 550 Franken verurteilt. Der Schuldspruch erfolgte wegen fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfacher Behinderung einer Amtshandlung.
Der Vorfall ereignete sich Anfang August 2022. Der Chauffeur fuhr einen Lastwagen und einen Anhänger mit insgesamt über 22'000 Litern Heizöl zur periodischen Fahrzeugprüfung. Bei der Kontrolle durch die Verkehrsexperten wurden gravierende Defekte festgestellt.
Ein Hinterreifen des Anhängers wies tiefe Risse auf, bei denen teilweise bereits die Karkasse sichtbar war. Zudem war die Bremskraft an der Vorderachse des Anhängers massiv beeinträchtigt. Auf einer Seite wurde nur die Hälfte der erforderlichen Bremskraft gemessen.
Die mangelhafte Bremsleistung war darauf zurückzuführen, dass der Chauffeur zusammen mit seinem Vater einige Monate zuvor einen zu kleinen Bremszylinder eingebaut hatte, wie sich im Verfahren herausstellte.
Das Bundesgericht hält in seinen Erwägungen fest, dass nach einer solchen Reparatur an der Bremsanlage eine sorgfältige Prüfung zwingend erforderlich gewesen wäre. Die Risse an der Aussenseite des Reifens hätte der Fahrer bei einer Kontrolle bemerken müssen.
Zusätzlich zur Gefährdung des Strassenverkehrs wurde dem Mann mehrfache Hinderung einer Amtshandlung vorgeworfen. Als die Experten ihm die Weiterfahrt untersagten und ihn anwiesen, den Anhänger für einen Reifenwechsel abzustellen, weigerte er sich und äusserte sich mehrfach negativ gegenüber den Beamten.
Weil der Beschwerdeführer vor Bundesgericht unterlag, muss er Gerichtskosten von 3000 Franken bezahlen. (Urteil 6B_649/2025 vom 18.12.2025)





