Eritrea-Fest: Veranstalter müssen Polizeieinsatz bezahlen

Die Organisatoren einer regimetreuen Eritrea-Veranstaltung in Gerlafingen SO müssen den Polizeieinsatz von 28'807 Franken zahlen.

Die Organisatoren einer Veranstaltung von eritreischen, regimetreuen Anhängern von Ende März 2024 in Gerlafingen SO müssen die Kosten des notwendigen Polizeieinsatzes bezahlen.
Das kantonale Departement des Innern hat eine Beschwerde gegen die Rechnung von 28'807,50 Franken abgewiesen.
Bei der Veranstaltung vom 31. März 2024 habe es sich nicht um einen im öffentlichen Interesse liegenden, politisch neutralen Anlass gehandelt, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Mittwoch mit.
Veranstalter unternahm ungenügende Sicherheitsanstrengungen
Der Veranstalter habe zudem ungenügende eigene Sicherheitsanstrengungen unternommen. Dies sei erfolgt im Wissen um daraus wahrscheinlich resultierende, über die polizeiliche Grundversorgung hinausgehende Leistungen der Polizei. Die Kostenauferlegung ist daher laut Rechtsdienst des Departements rechtmässig erfolgt.
Die Kantonspolizei hatte in einer Verfügung angeordnet, dem Veranstalter des Anlasses die Kosten für erbrachte besondere polizeiliche Leistungen vollumfänglich in Rechnung zu stellen. Dagegen erhob der Veranstalter Beschwerde.
Gewalttätiges Aufeinandertreffen verhindert
Die Kantonspolizei hatte am Ostersonntag 2024 in Gerlafingen mit einem Grossaufgebot ein gewalttätiges Aufeinandertreffen eritreischer Gruppierungen verhindert.
Rund 350 Anhänger des eritreischen Diktators Isaias Afewerki und 180 Regimegegner gerieten aneinander. Ein Wasserwerfer und Tränengas kamen zum Einsatz. Die Polizei beendete die Veranstaltung vorzeitig. Auch Angehörige der Kantonspolizei Bern standen im Einsatz.
Veranstalter muss für ausserordentlichen Polizeieinsatz zahlen
Besondere polizeiliche Leistungen seien gemäss Gebührentarif kostenpflichtig, hielt der Regierungsrat fest. Bezahlen müsse der Veranstalter von Anlässen, die einen aufwendigen, ausserordentlichen Polizeieinsatz erforderlich machten.
Das Treffen der regimetreuen Anhänger war laut Regierungsrat nicht bewilligungspflichtig. Es habe sich um eine geschlossene Veranstaltung in einem Restaurant gehandelt.