Gericht lehnt Beschwerde gegen tiefe Aargauer Asylsozialhilfe ab

Keystone-SDA
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Aarau,

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde einer syrischen Familie abgelehnt.

Vorläufig Aufgenommene
Vorläufig Aufgenommene seien keine anerkannten Flüchtlinge und müssten deshalb Nothilfe und nicht Asylsozialhilfe erhalten, schrieb die SVP-Fraktion in ihrer Motion. (Symbolbild) - sda

Im Kanton Aargau sind die tiefen Asylsozialhilfeansätze für vorläufig aufgenommene Personen rechtlich korrekt. Das hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde einer vorläufig aufgenommenen, sechsköpfigen Familie abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht stützt in seinem Entscheid den Regierungsrat, der vor einem Jahr die Beschwerde der Familie aus Syrien abwies. Die Beschwerde richtete sich gegen eine Verfügung des Kantonalen Sozialdienstes aus dem Jahr 2021.

Familie erhielt 1440 Franken pro Monat

Die Familie war für dreieinhalb Monate in einer kantonalen Unterkunft untergebracht gewesen. Sie erhielt 1440 Franken Asylsozialhilfe pro Monat oder 48 Franken pro Tag.

Das Verwaltungsgericht hält fest, vorläufig Aufgenommene hätten gestützt auf das Bundesrecht nicht den gleichen Status wie anerkannte Flüchtlinge. Die Fürsorgeleistungen seien nicht auf Integration ausgerichtet.

Daraus ergebe sich die Berechtigung, Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung nicht nur anders, sondern auch in geringem Umfang als andere Personen zu unterstützen.

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