Grenchen: Bordell-Chef zwang Prostituierte zu ungeschütztem Sex

Melanie Thöne
Melanie Thöne

Grenchen 05.03.2024 - 10:18

Der ehemalige Geschäftsführer eines Sexclubs hat zwei seiner Angestellten brutal vergewaltigt. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

Bordell
Eine Sexworkerin in einem Bordell. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ehemaliger Chef eines Sexclubs in Grenchen wurde verurteilt.
  • Er musste sich unter anderem wegen Vergewaltigung und Menschenhandel verantworten.
  • Zwei Sexarbeiterinnen aus Brasilien wurden in seinem Club ausgebeutet und missbraucht.

In einem ehemaligen Sexclub in Grenchen sollen zwischen 2007 und 2011 zwei Sexarbeiterinnen vergewaltigt und ausgebeutet worden sein. Der damalige Geschäftsführer des Clubs steht nun vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern unter Anklage wegen Vergewaltigung, Menschenhandel und Förderung der Prostitution. Die «Solothurner Zeitung» berichtet.

Die zwei Frauen aus Brasilien kamen mit Hoffnungen auf ein besseres Leben in die Schweiz. Ihr neuer Arbeitsplatz war ein mittlerweile geschlossener «Sauna- und Partyclub».

Arbeitsbedingungen im Club

Die Bedingungen im Club waren hart: Die Frauen mussten jeweils 150 Franken Eintritt bezahlen und bis zu zwölf Stunden ohne Pause arbeiten. Überwachungskameras hielten jeden ihrer Schritte fest. Sie durften keine Kunden oder Wünsche ablehnen – selbst bei Krankheit oder Menstruation.

De Wallen
Eine Prostituierte in einem Rotlichtviertel. (Symbolbild) - Keystone

Die Frauen waren dem Geschäftsführer des Clubs ausgeliefert. Sie verfügten weder über Sprachkenntnisse noch über eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung.

Vorwürfe der Vergewaltigung

Neben den unmenschlichen Arbeitsbedingungen stand auch der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum. Die Frauen sagten mehrfach, dass sie keinen ungeschützten Sex mit dem Geschäftsführer wollten. Doch ihre Ablehnung wurde ignoriert. Er ging gewaltsam vor, riss an ihren Haaren und verletzte sie.

Der Prozess zog sich über mehrere Tage. Drei Zeugen wurden befragt, deren Aussagen jedoch widersprüchlich waren und den Angeklagten nicht belasteten.

Das Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung

Staatsanwältin Regula Echle forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für den Angeklagten. Das Gericht verurteilte ihn schliesslich zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Opfer erhielten weniger hohe Genugtuungen als beantragt.

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