Horrorhof-Schwein ist krank – Tierarzt fordert 140.- für Telefonate

Bettina Zanni
Bettina Zanni

Thal-Gäu,

Ein Tierschutzverein lässt ein vor dem Horror-Hof in Ramiswil SO gerettetes Schwein von einer Tierarztpraxis behandeln. Die Rechnung sorgt für Empörung.

Schwein
Willibald frass kurz nach der Ankunft auf dem neuen Hof nicht mehr. - zVg.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schwein Willibald, bekannt im Zusammenhang mit dem Fall Ramiswil, geht es schlecht.
  • Der Verein Anihelp kontaktiert eine Tierarztpraxis, die auf Schweine spezialisiert ist.
  • «Ein Drittel der Rechnung besteht aus Telefonkosten», kritisiert die Vereinspräsidentin.

Willibald hat Glück. Seit rund zwei Monaten lebt das Schwein auf einem Bio-Hof in Waldkirch SG.

Hätte der Tierschutzverein Anihelp für ihn und weitere sechs Schweine keinen Platz gefunden, hätte die Schlachtung gedroht.

Eine Rolle spielt dabei auch der Fall Ramiswil SO, der Ende 2025 schweizweit für grosses Entsetzen sorgte. Denn: Ursprünglich wollte die überforderte Hofbesitzerin die Schweine aufnehmen. Da der Horror-Hof geräumt wurde, blieben sie verschont.

Kurz nach seiner Ankunft auf dem neuen Hof geht es Willibald aber schlecht.

«Hat uns schockiert»

«Er wollte nicht mehr fressen», sagt Cynthia Güntensperger, Vereinspräsidentin von Anihelp, zu Nau.ch. Sie kontaktiert deshalb sofort einen spezialisierten Schweinetierarzt in der Nähe.

Es stellt sich heraus, dass Willibald an einem Mineralstoffmangel leidet. «Inzwischen geht es ihm wieder gut», sagt Güntensperger.

Sind die verrechneten Telefonkosten übertrieben?

Doch als der Verein die Rechnung für die Behandlung kommt, platzt Güntensperger der Kragen.

«So nicht!», schreibt sie in einem Post auf Facebook. «Diese Rechnung der Tierarztpraxis am Tannenberg AG hat uns schockiert.» Satte 140 Franken verlangt die Praxis alleine für Telefonate.

«Das ist ein echter Schämer!»

Für ein erstes Telefonat verrechnet die Tierarztpraxis knapp 60 Franken, für zwei weitere je knapp 40 Franken.

«Ein Drittel der Rechnung besteht aus Telefonkosten – das ist ein echter Schämer!», sagt Cynthia Güntensperger. Wäre das Tier per Telefon behandelt worden, hätte sie Verständnis dafür.

Die Anrufe seien aber rein informativ gewesen, sagt die Tierschützerin.

«Das erste Mal rief ich an, weil ich von Willibald ein Blutbild machen lassen wollte.» Die Tierärztin habe lediglich eine Antibiotikaspritze gemacht und keine weiteren Abklärungen getroffen. «Wie das bei Nutztieren halt so ist», sagt sie trocken.

Schwein
Die Tierarztpraxis am Tannenberg AG verrechnete telefonische Informationen für total knapp 140 Franken. - Screenshot / zVg.

«Ich wünschte, dass die Praxis die Schweine wie Haustiere und nicht wie Nutztiere behandelt.» Nur dank des Blutbilds sei auch der Mineralstoffmangel entdeckt worden.

«Im zweiten Telefonat besprach die Tierärztin das Blutbild», sagt Güntensperger. Im letzten Telefonat habe sie den Bauern über die Fütterung informiert. Die letzten beiden Telefonate hätten jeweils nicht länger als ein paar Minuten gedauert.

«Kein Verständnis für Tierschutzansatz»

Als die Vereinspräsidentin die Tierarztpraxis mit den Telefonkosten konfrontiert, beharrt diese darauf. «Sie sagten, dass alles rechtens sei», sagt Cynthia Güntensperger.

Selbstverständlich habe sie die Rechnung bezahlt, sagt die Tierschützerin. «Bedauernswert ist, dass die Praxis offenbar kein Verständnis für unseren Tierschutzansatz hat.»

Ihr Verein arbeite mit Spenden und Freiwilligen. «Anstatt uns Rabatt zu geben, schlägt die Praxis noch drauf.»

Die Redaktion wollte von der Tierarztpraxis am Tannenberg AG in Waldkirch SG wissen, wie sich die verrechneten Telefonkosten zusammensetzen. Die Praxis nimmt jedoch keine Stellung.

Kulanz wäre möglich

Telefonate zu verrechnen, ist nicht tabu. Eine telefonische Beratung stellt laut der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) eine Beratungsleistung einer veterinärmedizinischen Fachperson dar.

Als Beispiel erwähnt sie eine Beratung zu Gesundheit, Haltung oder Behandlungen von Tieren.

Die Gesprächsdauer ist aus Sicht der GST nicht massgebend. «Wobei sich eine Praxis bei sehr kurzen Anrufen der Kundschaft gegenüber kulant zeigen kann.» Aber dies liege in ihrem Ermessen.

Für nicht gerechtfertigt hält die GST hingegen, administrative Angelegenheiten wie Terminvereinbarungen zu verrechnen.

Als Berufsverband setzten sie sich dafür ein, dass Tierärztinnen und Tierärzte ihre Leistungen vollumfänglich und angemessen verrechneten.

«Nur so können die langfristige Wirtschaftlichkeit von Tierarztpraxen und damit verbunden angemessene Arbeitsbedingungen sichergestellt werden.»

Die GST hält es für empfehlenswert, über anfallende Kosten bei telefonischen Auskünften zu informieren.

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