Hündeler müssen im Kanton Solothurn zusätzliche Steuer zahlen

Das Solothurner Stimmvolk hat eine Änderung des Hundegesetzes überraschend klar angenommen.

Das Wichtigste in Kürze
- 66 Prozent sagen im Kanton Solothurn Ja zum überarbeiteten Hundegesetz.
- Damit müssen Hundebesitzer neu eine Steuer von 35 Franken pro Hund und Jahr zahlen.
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer müssen im Kanton Solothurn eine zusätzliche Steuer bezahlen. Die Stimmberechtigten haben das überarbeitete kantonale Hundegesetz am Sonntag überraschend klar genehmigt.
Die Stimmberechtigten hiessen die Vorlage mit einem Ja-Stimmenanteil von 66,0 Prozent (Ja: 39'544 Stimmen, Nein: 20'374 Stimmen) gut. Die Stimmbeteiligung lag bei 33,1 Prozent, wie die Staatskanzlei Solothurn am Sonntag mitteilte.
Im Zentrum der Vorlage stand die Einführung einer neuen kantonalen Hundesteuer von 35 Franken pro Hund und Jahr. Die weiteren Anpassungen – etwa Gebührenbefreiungen für Assistenzhunde – waren im Vorfeld des Urnengangs unbestritten.

Bis 2023 zahlten Hundehalterinnen und Hundehalter dem Kanton eine «Kontrollzeichengebühr». Diese Gebühr stufte das Steuergericht Ende 2023 aber wegen fehlender Gegenleistung als unzulässig ein.
Denn die früher abgegebene Hundemarke gab es da längst nicht mehr; Hundehalterinnen und Hundehalter müssen heute ihrem Tier auf eigene Kosten einen Mikrochip implantieren lassen.
Viel Kritik in der Vernehmlassung
Um die Kosten für das Veterinäramt zu decken, regte die Regierung die Einführung einer neuen kantonalen Hundesteuer an. Nach viel Kritik in der Vernehmlassung strich sie diese aber aus der Vorlage heraus – doch der Kantonsrat nahm sie wieder auf.
Im Abstimmungskampf stiess die kantonale Hundesteuer dann wieder auf keine grosse Gegenliebe. Diese sei unfair und der Kanton wolle einfach nur Einnahmen genieren, kritisierten etwa SVP und FDP.
Dies im Gegensatz zur bestehenden und unbestrittenen Hundesteuer auf Gemeinde-Ebene; mit jenen Einnahmen würde unter anderem das Leeren der Robidog-Behälter finanziert.
Die SP hatte Stimmfreigabe zur Vorgabe beschlossen. GLP, Grüne und Mitte sprachen sich für das Gesetz aus, letztere verzichtete nach aber auf einen eigentlichen Abstimmungskampf.
Die Mehrheit der Stimmberechtigten fand nach dem langen Hin und Her nun doch, dass Hundehalterinnen und Hundehalterinnen auch dem Kanton eine Steuer schulden.