Kanton Solothurn spart sechs Millionen bei Prämienverbilligung ein

Der Kanton Solothurn plant eine Anpassung bei der individuellen Prämienverbilligung und will damit rund sechs Millionen Franken sparen.

Der Kanton Solothurn will mit einer Änderung der individuellen Prämienverbilligung rund sechs Millionen Franken einsparen: Er will Sozialhilfebeziehenden nicht mehr maximal die kantonale Durchschnittsprämie verbilligen, sondern nur noch die kantonale Richtprämie.
Auch wenn diese Richtprämie zehn Prozent unter der kantonalen Durchschnittsprämie liegt, soll sich für die Sozialhilfebeziehenden nichts ändern, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Dienstag mit.
Denn die Differenz, die sich durch die Einsparung des Kantons ergibt, soll über die wirtschaftliche Sozialhilfe – und damit über die Gemeinden – finanziert werden.
Änderungen in der Sozialverordnung
Der Regierungsrat hat die Anpassung der Sozialverordnung an seiner Sitzung vom Dienstag verabschiedet. Die Prämienverbilligung für Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, läuft erstmals für das Jahr 2026 nach den geänderten Bestimmungen. An der individuellen Prämienverbilligung für alle weiteren Personengruppen ändert sich nichts.
Diese Änderung ist Teil des Massnahmenplans 2024, mit dem die Regierung in verschiedenen Bereichen sparen will. Zu dieser «Stabilisierung des Finanzhaushalts» verabschiedete der Regierungsrat am Dienstag auch Gesetzesanpassungen an den Kantonsrat.
Sozialgesetz Anpassungen
Für den Verzicht auf die Koordinationsstelle Alter, die Finanzierung der erlassenen Mindestbeiträge an die AHV durch die Einwohnergemeinden und die Weiterverrechnung der Verwaltungskosten für die Alimentenhilfe-Durchführung an die Einwohnergemeinden werden Anpassungen im Sozialgesetz erforderlich.