Solothurner «Dr. Pump» zu bedingter Strafe verurteilt

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    Der Solothurner Arzt, der als «Dr. Pump» bekannt geworden ist, wurde wegen illegaler Substanzen-Vergabe zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

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    «Dr. Pump» hatte Patienten unerlaubte Substanzen abgegeben. (Symbolbild) - dpa

    Das Regionalgericht Bern hat den als «Dr. Pump» bekannt gewordenen Solothurner Arzt am Dienstag wegen Widerhandlungen gegen das Sportförderungsgesetz schuldig gesprochen. Der Mann hatte Patienten unerlaubte Substanzen abgegeben.

    Das erstinstanzliche Gericht verurteilte den 46-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.

    Das Urteil fiel damit etwas milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren gefordert.

    82 Fälle zur Last gelegt

    Die Anklage warf dem Mann vor, an 12 Männer bewusst und ohne therapeutischen Zweck verbotene Mittel wie Anabolika und andere Substanzen verschrieben zu haben.

    Sie legte dem Mann mindestens 82 Fälle zur Last.

    Der Angeklagte hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die Substanzen zu medizinischen und nicht zu Dopingzwecken abgegeben zu haben.

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