Solothurn setzt Vogelgrippe-Schutzmassnahmen entlang der Aare um

Entlang der Aare gelten präventive Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe. Geflügelhalterinnen und -halter sollen ihre Tiere besonders schützen.

Entlang der Aare gelten ab sofort präventive Massnahmen, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind insbesondere dazu angehalten, präventive Massnahmen zum Schutz ihrer Tiere zu ergreifen.
Damit setzt der Kanton eine entsprechende Notverordnung des Bundes um, wie aus einer Medienmitteilung der Staatskanzlei Solothurn vom Montag hervorgeht.
Nach je einem Vogelgrippe-Fall bei Wildvögeln in den Kantonen Bern und Zürich müssten seit vergangener Woche auch im Kanton Solothurn Massnahmen umgesetzt werden.
Schutzmassnahme für Hausgeflügel
Es sind Massnahmen für Hausgeflügel im Beobachtungsgebiet, einem sechs Kilometer breiten Streifen entlang der Aare. In diesem Streifen müssen die Geflügelbestände vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt, sowie die Gesundheit der Bestände überwacht werden.
Betroffen sind Bestände mit mehr als 50 Stück Hausgeflügel. Der Auslauf muss auf den geschlossenen Aussenklimabereich beschränkt werden. So müssen auch Wasserbecken mit Zäunen oder Netzen gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert werden.
Regelungen für Geflügelveranstaltungen
In den Beobachtungsgebieten darf laut Kanton an Märkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen nur Hausgeflügel aus Tierhaltungen aufgeführt werden, welche alle Massnahmen seit mindestens 21 Tagen einhalten.
Weiter müssen Tierhalterinnen und Tierhalter aller Geflügelbetriebe im Beobachtungsgebiet alle Auffälligkeiten einem Tierarzt oder einer Tierärztin melden.





