Solothurner in Genf wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt

Ein über 70-jähriger Solothurner ist in Genf wegen vorsätzlicher Tötung seiner Frau zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden.

Das Berufungsgericht ging nicht auf den Antrag der Verteidigung ein, der Mann habe im Rahmen eines ausser Kontrolle geratenen Sexspiels seine Frau fahrlässig getötet. Vielmehr gebe es eine ganze Reihe von starken und übereinstimmenden Indizien, welche die Anklage stützten, hielt das Berufungsgericht in seinem Urteil fest. Die Anklage war zum Schluss gekommen, die Frau sei als Folge eines gewaltsamen Übergriffs ums Leben gekommen.
Die Westschweizer Tageszeitung «Le Temps» berichtete am Montag über das neue Urteil in dieser Affäre. Die Nachrichtenagentur Keystone-SDA konnte ins Urteil vom 17. März Einblick nehmen.
Der Prozess hat eine lange Vorgeschichte. Der Tod der 66-jährigen Frau 2016 war zuerst nicht suspekt – bis in einer Bronchie der Verstorbenen eine 4,5 Zentimeter lange Feder gefunden wurde. Seither spricht man in Genf von der «Feder-Affäre».
2022 wurde der ehemalige Solothurner Geschäftsmann wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren verurteilt. Das Gericht kam damals zum Schluss, die Frau habe die Feder eingeatmet, als sie – mit dem Kopf unter einem Kissen – vergeblich nach Luft geschnappt habe.
Damals sprach der Angeklagte noch von einem natürlichen Tod seiner Frau, ausgelöst von einem Hirnschlag.
Beim zweitinstanzlichen Prozess von 2023 sagte er dann allerdings, der Tod seiner Frau sei im Rahmen eines Sexspiels eingetreten. Aus Scham habe er dies bisher verschwiegen. Das Gericht verhängte in der Folge eine dreijährige Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung.
Zum neuen Prozess kam es schliesslich, weil die Affäre 2024 vor dem Bundesgericht landete und dieses die Genfer Justiz anwies, sich der «Feder-Affäre» nochmals anzunehmen. Es gelte, einige Punkte des Urteils zu überprüfen. Auch das neue Urteil kann noch angefochten werden.





