Staatsanwalt fordert vor Obergericht AG 18 Jahre für beide Eltern

Ein Paar steht wegen des Mordes an ihrer schwer behinderten Tochter erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft.

Vor dem Obergericht des Kantons Aargau hat der Staatsanwalt am Dienstag Freiheitsstrafe von je 18 Jahren wegen Mordes für ein Paar gefordert, das im Mai 2020 seine schwer behinderte dreijährige Tochter getötet hat.
Die erste Instanz hatte die beiden zu je acht Jahren wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Wie schon vor dem Bezirksgericht Muri-Bremgarten AG im September 2024 schilderte der Ankläger die Tat als heimtückischen Mord.
Nicht Liebe zur Tochter und Erlösung von deren Leiden – einer schweren zerebralen Behinderung – seien das Motiv der Eltern gewesen. Die Tochter, die rund um die Uhr intensive Betreuung benötigte, sei ihnen lästig gewesen. Sie hätten heimtückisch, grausam und krass egoistisch gehandelt. Die Tat sei also ein klarer Mord.
Grossmutter Gehilfenschaft zu Mord
Auch die Grossmutter sei zu verurteilen. Sie war von der ersten Instanz freigesprochen worden. Sie habe ihre Tochter und deren Partner nicht von der Tat abzubringen versucht, sagte der Ankläger.
Sie sei der Gehilfenschaft zu Mord schuldig zu sprechen und mit fünf Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Alle drei aus Deutschland stammenden Personen seien zudem für 15 Jahre des Landes zu verweisen.
Verteidigung plädiert auf Totschlag
Die Beschuldigten verhehlten nicht, dass sie sich bewusst seien, etwas Verbotenes getan zu haben. Sie hätten angesichts des zunehmend schwerer werdenden Leidens, der Schmerzen ihres Kind und der fehlenden Aussicht auf wirkliche Verbesserung dazu entschlossen, es zu erlösen.
Sie hätten von Anfang an gewusst, dass nachher ihr Leben ein Scherbenhaufen sein werde, sagte der Vater.
Sein Verteidiger plädierte auf Totschlag. Die Tat sei unter einer lange gewachsenen grossen seelischen Belastung erfolgt. Angemessen sei eine Bestrafung mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Am Nachmittag kommen die Verteidiger der Mutter und der Grossmutter des getöteten Kindes zu Wort. Wann das Urteil eröffnet wird, ist unklar.