Sterbehilfe: Kanton Solothurn setzt auf Videobeweis!

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Solothurn 03.12.2024 - 10:55

In der Schweiz ist assistierte Sterbehilfe erlaubt. Diese verursacht jedoch für den Kanton hohe Kosten. In Solothurn will man da nun sparen.

Sterbehilfe
Sterbehilfe belastet die Kantonskassen. Solothurn hat jetzt den Videobeweis eingeführt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Menschen entscheiden sich am Ende ihres Lebens für einen assistierten Freitod.
  • Die entstehenden Kosten für die folgende Untersuchung der Staatsanwaltschaft sind hoch.
  • Der Kanton Solothurn hat zur finanziellen Entlastung nun ein neues Verfahren eingeführt.

Im Jahr 2022 haben in der Schweiz insgesamt 1594 Personen Sterbehilfe in Anspruch genommen. Dies belastet die Kantonskassen. Denn entscheidet sich jemand für diesen Schritt, muss daraufhin dennoch eine Untersuchung durch die zuständige Staatsanwaltschaft folgen.

Im Kanton Solothurn entstehen so etwa 3000 Franken an Kosten pro Fall, jährlich rund 660'000 Franken, wie SRF berichtet.

Seit Februar 2024 operiert in Nunningen die Organisation Pegasos. Diese begleitet dort laut «Schweiz am Wochenende» im Durchschnitt zwei Menschen pro Woche in den Freitod.

Innovative Lösung zur Kostenreduktion

Der Kanton Solothurn hat wegen der finanziellen Belastung nun eine neue Vorgehensweise eingeführt. Mit einer Absichtserklärung, unterzeichnet von Polizei, Staatsanwaltschaft, Institut für Rechtsmedizin und Pegasos, wurde diese festgehalten.

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Sie sieht vor, dass Pegasos künftig Videos der Sterbebegleitungen macht. Diese Aufnahmen werden als Beleg der Staatsanwaltschaft zugesandt. Es soll zu sehen sein, wie die Person vor ihrem Tod selbst am Infusions-Rädchen dreht.

Die Regelung sieht auch vor, dass Pegasos die Verstorbenen für die Obduktion selbst zur Basler Rechtsmedizin transportiert. Die Organisation übernimmt dafür die Kosten.

Aus Datenschutzgründen werden die Videos verschlüsselt übermittelt. Zudem behält sich die Staatsanwaltschaft das Recht vor, weiterhin Stichproben im Sterbezimmer durchzuführen.

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